fairpress.biz - Home
Die Fairpress.biz GmbH betreibt einen Mediendienst, der Betroffenen einer Berichterstattung die Möglichkeit gibt, sich öffentlich zu wehren, ein juristisches Vorgehen anzukündigen und über erzielte Erfolge vor den Gerichten zu berichten.
Ob eine Berichterstattung unzulässig war, erfährt der Leser/Hörer/Zuschauer erst dann, wenn der Betroffene gerichtlich eine Gegendarstellung oder einen Widerruf durchgesetzt hat. Und das ist dann häufig „Schnee von gestern“. Erwirkt ein Betroffener außergericht eine Unterlassungserklärung oder eine einstweilige Verfügung bei Gericht, durch die dem Medienunternehmen untersagt wird, bestimmte Äußerungen zu wiederholen, erfährt davon die Öffentlichkeit nur in Ausnahmefällen.
Die juristischen Möglichkeiten gegen eine Berichterstattung vorzugehen, sind letztlich begrenzt, wenn es darum geht, der „negativen Botschaft“ eines Beitrags in den Medien Presse, Internet, Hörfunk und Fernsehen in einer Weise zu begegnen, die auch von der Öffentlichkeit wahrgenommen wird. Jeder Journalist ist bemüht, seinen Beitrag möglichst unangreifbar zu machen. Ihm steht dabei häufig die Rechtsabteilung seines Auftraggebers zur Seite. Wird einem Betroffenen vorab die Möglichkeit der Stellungnahme eingeräumt, bedeutet dies schon eher den Ausnahmefall. Obendrein zeigt die Erfahrung, dass die Gewährung rechtlichen Gehörs gern auch dazu genutzt wird, den Betroffenen als „Kronzeugen“ unter Weglassen „entlastender“ Fakten gegen sich selbst zu benutzen.
Häufig kommt es auch zur sog. Folgeberichterstattung, d.h. andere Medien berichten über den selben Sachverhalt. Der Betroffene kann diese Berichterstattung nicht verhindern. In vielen Fällen wäre das aber möglich, wenn die Medien, die eine Folgeberichterstattung planen, wüssten, dass entweder die Initial-Berichterstattung (zum Teil) unwahr ist, sich der Betroffene dagegen wehren wird und in welchem Umfang seine rechtlichen Schritte erfolgreich waren.
Das Gesagte gilt erst recht auch für Fotos. Wird die weitere Veröffentlichung eines Fotos untersagt, richtet sich das Verbot nur gegen das Medienunternehmen, das die Veröffentlichung veranlasst hat. Der Betroffene einer rechtswidrigen Fotoveröffentlichung hat aller Erfahrung nach keine Kenntnis davon, woher das Medienunternehmen das Foto hat und kann immer nur auf eine weitere Veröffentlichung in anderen Medien, die von dem Verbot nicht betroffen sind, reagieren. Fairpress.biz bietet deshalb die Möglichkeit an, über das Verbot bestimmter Fotos zu berichten. Diese Fotos werden in gepixelter Form veröffentlicht, so dass auch andere Medienunternehmen erfahren können, ob ein bestimmtes Foto veröffentlicht werden darf.
Zudem ist Fairpress.biz ein Marketingtool für Rechtsanwälte, um über erzielte Erfolge zu berichten.
Die Veröffentlichungen sind grundsätzlich kostenpflichtig, um die Kosten zu decken. Gleichwohl behält sich Fairpress.biz vor, in begründeten Fällen auf eine Vergütung zu verzichten.
Donnerstag, Juni 30, 2005
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen