Venkman is the code name for Mozilla's JavaScript Debugger. Venkman aims to provide a powerful JavaScript debugging environment for Mozilla based browsers.
Venkman Javascript debugger extension for Firefox
Freitag, Mai 19, 2006
View http headers in Firefox: Tamper Data extension
Use tamperdata to view and modify HTTP/HTTPS headers and post parameters.
Trace and time http response/requests.
Security test web applications by modifying POST parameters.
Tamper Data extension for Firefox
Trace and time http response/requests.
Security test web applications by modifying POST parameters.
Tamper Data extension for Firefox
Firebug Extension for Firefox
FireBug lets you explore the far corners of the DOM by keyboard or mouse. All of the tools you need to poke, prod, and monitor your JavaScript, CSS, HTML and Ajax are brought together into one seamless experience, including an error console, command line, and a variety of fun inspectors.
Firebug extension for Firefox
Firebug extension for Firefox
Lightbox JS
Lightbox JS is a simple, unobtrusive script used to overlay images on the current page. It's a snap to setup and works on all modern browsers.
http://www.huddletogether.com/projects/lightbox2/
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event:Selectors - css pseudo selectors for javascript based events
event:Selectors allow you to apply an event such as mouseover, mouseout, click, et al using a CSS style syntax. It keeps your layers separated and greatly reduces the amount of code you have to write.
http://encytemedia.com/event-selectors/
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Javascript Windows with Prototype
Tired of those popups and ugly JavaScript dialog boxes? Sébastien Gruhier has a solution for you, based on the Prototype JavaScript Framework and support for script.aculo.us effects goodness:
http://blogus.xilinus.com/pages/javawin
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Create your own Ajax effects
The basic and prebuilt effects in script.aculo.us are nice, but if you really want to build something great why not investigate doing your own, homegrown, do-it-yourself effects. The following article is going to show you how to take basic effects and build on them to create your own.
http://www.thinkvitamin.com/features/ajax/create-your-own-ajax-effects
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Prototype Tutorial: Painless JavaScript Using Prototype
Prototype is an object oriented JavaScript [1] library (written by Sam Stephenson and friends) that makes JavaScript fun. So it says on the site [2], anyway. Those of you who are familiar with the open source community's latest and greatest application framework, Rails, may recognise Prototype as it actually forms the backbone of Rails' JavaScript helper. However, Prototype can be used independently of Rails to aid the coding of many JavaScript doodads and Web 2.0 thingy wangles.
Painless JavaScript Using Prototype
Painless JavaScript Using Prototype
Prototype Cheat sheet
In getting to know Prototype a little better, I decided to go through the latest version of the Prototype library (1.5.0_pre0) and detail every method and property that was available. In doing so, I got a much better understanding of how the code works. Here are the files in a 1280x960 and a widescreen 1440x900 version.
http://snook.ca/archives/000531.php
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Scriptaculous Javascript Library
The Web is changing. The 30-year-old terminal-like technology it was originally is gradually giving way to new ways of doing things. The power of AJAX allows for rich user interaction without the trouble that has bugged traditional web applications. Building upon the wonderful Prototype JavaScript library, script.aculo.us provides you with some great additional ingredients to mix in.
http://script.aculo.us/
http://script.aculo.us/
JSON (JavsScript Object Notation)
JSON (JavaScript Object Notation) is a lightweight data-interchange format. It is easy for humans to read and write. It is easy for machines to parse and generate. It is based on a subset of the JavaScript Programming Language, Standard ECMA-262 3rd Edition - December 1999. JSON is a text format that is completely language independent but uses conventions that are familiar to programmers of the C-family of languages, including C, C++, C#, Java, JavaScript, Perl, Python, and many others. These properties make JSON an ideal data-interchange language.
http://www.json.org/
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Prototype Javascritp Framework
Prototype is a JavaScript framework that aims to ease development of dynamic web applications. Featuring a unique, easy-to-use toolkit for class-driven development and the nicest Ajax library around, Prototype is quickly becoming the codebase of choice for web application developers everywhere.
http://prototype.conio.net/
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Donnerstag, Mai 18, 2006
Simple AJAX inline text update 2.0
As everybody knows, refreshing pages is so 1999. AJAX, DOM, whatever you call it makes it possible to let people edit a piece of text inline without having to use a submit button. You say: but that ain’t new at all! But all of this has been made easy to use and implement.
http://www.yvoschaap.com/index.php/weblog/ajax_inline_instant_update_text_20/
http://www.yvoschaap.com/index.php/weblog/ajax_inline_instant_update_text_20/
AJAX How To: Build A Digg Spy For Your Site
Simple tutorial to build an AJAX Digg Spy-like feature for your website. Covers everything from Prototype, Scriptaculous, and basic javsacript to fetch XML and leverage Fade Effects. Includes pretty good instructions and source code.
http://blablist.crowdiq.com/iqueue/votespy_howto.jsp
http://blablist.crowdiq.com/iqueue/votespy_howto.jsp
Probleme mit Vertrauensarbeitszeit
Arbeiten im Zeitgeist:
Die Vertrauensarbeitszeit hält Einzug in den Unternehmen
Die Welle der Maßnahmen zur Flexibilisierung der Arbeitszeit mit Jahres-,
Lebens- und sonstigen Arbeitszeitkonten, neuen Schichtsystemen und
weiteren Errungenschaften ist noch gar nicht vollständig über die deutsche
Arbeitswelt hinweg gerollt, da künden eifrige Berater schon von ihrer
nächsten Erfindung: Die "Vertrauensarbeitszeit" wird zum Modell der Zukunft
gekürt, erste betriebliche und tarifliche Regelungen darüber existieren
bereits.
Ein schillernder Begriff, der ein ganz neues Arbeitszeitregime verheißt, beschäftigt
seit einiger Zeit landauf landab Betriebsräte. „Vertrauensarbeitszeit“ heißt der
Schlachtruf in der Debatte um neue betriebliche Arbeitszeitsysteme. Der geht
schon ganz anders über die Zunge als das Gegenstück „Arbeitszeitkontrolle“ mit
seinen harten Konsonanten. Nicht umsonst hat die Deutsche Bank in ihrer
Werbung das Vertrauen in ihre Leistungsfähigkeit (und nicht das Wissen darum)
zum wesentlichen Grund erhoben, das eigene Konto dort und nirgendwo anders zu
eröffnen. Vertrauen statt Kontrolle, das Lenin zugeschriebene Prinzip „Vertrauen ist
gut, Kontrolle besser“ wird auf den Kopf gestellt. Ein weiterer Abschied von schier
ewig währenden Wahrheiten kündigt sich an.
Gleichwohl dürfen sich Betriebsräte wenig Traditionalismus erlauben, wenn es
darum geht, zu beurteilen, wie weit es mit der Überlegenheit des neuen Modells für
eine moderne Wirtschaft (wer wollte die nicht? bei dem Kanzler) wirklich her ist.
Statt hierauf zu vertrauen lohnt es sich, genauer hin zu schauen, um sicher zu
gehen, dass es sich dabei am Ende nicht doch nur um die diesjährige Kollektion
von Kaisers neuen Kleidern handelt. (Kaiser, nicht Kanzler!)
1. Die Vertrauensarbeitszeit – Ein nicht ganz neues Konzept mit Tücken
Was also ist Vertrauensarbeitszeit?
Zunächst einmal ein sehr einfacher, aber geradezu revolutionärer Schritt: Die
Abschaffung der Zeiterfassung. Vordergründig ein Grund zum Jubeln. Hat doch
schon das BAG diese, zumindest wenn sie in Form einer technischen Einrichtung
erfolgt, als belastend weil in die Persönlichkeitsrechte der ArbeitnehmerInnen
eingreifend bezeichnet und entschieden, dass der Betriebsrat deren Einführung
nicht erzwingen kann. (28.11.89, 1 ABR 97/88) Der Gewerkschaftsbewegung nahe
stehende (bzw. ihr angehörende) Kommentatoren empfehlen nicht zuletzt deshalb
den Betriebsräten, das Mitbestimmungsrecht bei der Gestaltung der Arbeitszeit in §
87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG zu nutzen, um eine automatisierte Zeiterfassung zu
verhindern. (DKK-Klebe, § 87 Rz. 80) Ob dies angesichts geänderter
Arbeitszeitsysteme und Rechtslage so noch haltbar ist, kann mit Fug und Recht
bezweifelt werden. (Hierzu mehr im Abschnitt „Rechtliche Bedingungen der
Vertrauensarbeitszeit“)
Wo keine Erfassung stattfindet, ist es nur konsequent, als weiteres Element der
Vertrauensarbeitszeit auch weitgehend darauf zu verzichten, Festlegungen
darüber zu treffen, wann gearbeitet werden soll. Es verbleibt lediglich - ähnlich wie
bei der Gleitzeit - ein täglicher Zeitrahmen. Wann der Arbeitstag für den/die
Einzelne/n beginnt und wann er endet, soll von den Beschäftigten in eigener
Verantwortung festgelegt werden. Für das Interesse des Arbeitgebers reicht es
aus, den Zeitkorridor zu beschreiben, die Steuerung der Arbeitsleistung erfolgt auf
andere Weise: Durch Zielvorgaben, Projektarbeit u.ä., nicht zuletzt aber durch die
Arbeitsbemessung.
In der Regel funktioniert dies nur, wenn alle ArbeitnehmerInnen entweder in
kleinere Gruppen oder Abteilungen eingebunden, die untereinander Absprachen
über notwendige Anwesenheiten treffen oder aber völlige EinzelkämpferInnen sind.
Andernfalls entsteht – wie auch bei der gleitenden Arbeitszeit – das Risiko, dass
etwa eine Präsenz bei Kundenverkehr nicht mehr zu gewährleisten ist oder
miteinander verbundene Arbeitsschritte auseinander gerissen werden.
Die Verantwortung dafür, dass die vertraglich oder tarifvertraglich geschuldete
Arbeitszeiten eingehalten und Mehr- oder Minderzeiten ausgeglichen werden,
tragen bei der Vertrauensarbeitszeit die ArbeitnehmerInnen selber. Gleiches trifft
für die Beachtung der gesetzlichen Vorschriften zu: Auch dies überlässt der
Arbeitgeber den Beschäftigten. Teilweise ist dabei allerdings kaum noch das
ernsthafte Bemühen darum zu entnehmen, dass diese auch wirklich eingehalten
werden. (Vergleiche hierzu den Abschnitt „Rechtliche Bedingungen der
Vertrauensarbeitszeit“)
Die Beschreibung legt es nahe, „Vertrauensarbeitszeit“ als Weiterentwicklung von
gleitender Arbeitszeit anzusehen, allerdings mit drei mehr oder minder neuen
Elementen:
· Eine Kernarbeitszeit entfällt.
· Der Monat als Frist für den Zeitausgleich wird aufgegeben, dieser wird in
eigener Regie irgendwann genommen. (Oder auch nicht.)
· Die gearbeitete Zeit wird nicht mehr erfasst.
Jedoch ist der einfache Vergleich mit der klassischen Gleitzeit zu kurz gegriffen.
Zwar wird auch bei dieser zunehmend auf eine Kernarbeitszeit verzichtet und
wurden vielfach die Beschränkungen der Übertragbarkeit von Soll- bzw.
Guthabenstunden auf wenige Stunden in die Folgemonate aufgehoben. Die
Gleitzeit wächst so zu einem langfristig geführten Arbeitszeitkonto heran. Dieses ist
allerdings in einem wesentlichen Moment das genaue Gegenstück zur
Vertrauensarbeitszeit:
Bei einer Erfassung der Arbeitszeit, gleich in welcher Form, kann sich der
Arbeitgeber ständig vergewissern, ob er für sein Geld auch die vereinbarte
Gegenleistung erhält. Umgekehrt sind auch die Beschäftigten in der Lage,
einzuschätzen, ob ihr Einsatz noch angemessen ist, oder ob die Vergütung wegen
zusätzlicher (Mehr-)Arbeit erhöht werden muss.
Durch den Verzicht auf die Zeiterfassung entfällt dies bei der Vertrauensarbeitszeit.
„Ein Arbeitszeitkonto im Sinne eines Girokontos gibt es dann nicht mehr,“ zitiert die
FAZ den Berliner Arbeitszeitberater Hoff. (FAZ, 04.01.99) Im Vordergrund des
Interesses des Arbeitgebers steht die Erledigung der Aufgaben, statt der Präsenz
der ArbeitnehmerInnen zu bestimmten Zeiten. Insofern erinnert das Ganze eher an
die Arbeitsbedingungen von klassischen AußendienstmitarbeiterInnen.
Für die Beschäftigten hat dies unbestreitbare Vorteile. Die häufig als kleinlich
empfundene Kontrolle, ob die Arbeitszeit auch bis zur letzten Minute erbracht
wurde, entfällt. Zu spät Kommen gibt es nicht mehr. Niemand ist genötigt, ständig –
auch in Phasen der schöpferischen Pause – geschäftig auszusehen, um nicht den
Eindruck zu erwecken, es mangele an Arbeit. Und schließlich: Die zeitliche
Organisation der Arbeit kann eher den individuellen Bedürfnissen angepasst
werden, als wenn eine Zuteilung der Arbeit durch Vorgesetzte erfolgt.
Dies könnte es nahe legen, sich durch flottes Schaffen eine Arbeitszeitverkürzung
bei vollem Lohnausgleich zu verschaffen. Hierin besteht allerdings der erste große
Irrtum: Auch bei der Vertrauensarbeitszeit ist es keineswegs egal, wie lange
jemand arbeitet. Die Ableistung der vereinbarten Arbeitszeit ist vielmehr weiterhin
arbeitsvertragliche Pflicht. Beim Arbeitsverhältnis steht im Unterschied zum
Werkvertrag rechtlich eben nicht die Aufgabenerfüllung im Vordergrund, sondern
die Bereitstellung der Arbeitskraft in einem vereinbarten zeitlichen Umfang. (Hierzu
mehr im Abschnitt „Das arbeitsrechtliche Austauschverhältnis“)
Wer schneller ist, schafft damit also vor allem den Freiraum dafür, mehr innerhalb
der vereinbarten Zeit zu arbeiten. Neu dabei ist, dass dies vollständig
selbstbestimmt geschieht: Unternehmerisch denkend sind die Beschäftigten
verpflichtet, die gesparte Zeit für das Unternehmen zu nutzen. Im Ergebnis bewirkt
Vertrauensarbeitszeit so also eine selbst organisierte Arbeitsverdichtung, die
mittelfristig zur Erhöhung des Arbeitsvolumens führt. Schließlich kauft der
Arbeitgeber auch weiterhin mit dem Arbeitsvertrag eine bestimmte Anzahl von
Stunden, die mit Arbeit gefüllt sein wollen.
Hinzu tritt jetzt aber noch auf Seiten der ArbeitnehmerInnen die Pflicht, dies auch
selber optimal zu organisieren, weil andernfalls ein Vertrauens- und damit ein
Vertragsbruch vorliegt. Dies nämlich ist der zweite große Irrtum: Unter der
Herrschaft der Vertrauensarbeitszeit sind die Beschäftigten in der Organisation
ihrer Zeit nicht etwa frei, deren Disposition wird weiterhin vor allem den durch die
Interessen des Betriebes bestimmt – nicht nur faktisch, sondern auch rechtlich.
(Zur Rechtsstellung der ArbeitnehmerInnen in hochflexiblen Arbeitszeitsystemen
vergl. Schüren, ArbuR 96, 381) Im Zweifel haben persönliche Interessen zurück zu
stehen. Es ändert sich lediglich, dass der Arbeitgeber seine Wünsche nicht mehr
offen in Form einer Zeitorganisation vorträgt.
ArbeitnehmerInnen tragen damit im Konfliktfall zwei Herzen in der Brust: Das
eigene, dass nach Entlastung strebt und das fremde des Arbeitgebers, dessen
Takt im Zweifel der Vorrang einzuräumen ist – allerdings ohne eine klare Vorgabe,
wie dies auszusehen hat. Die Verantwortung verdoppelt sich: Zunächst muss
richtig eingeschätzt werden, was denn das konkrete Interesse des Betriebes ist
und dann diesem nachgekommen werden. Wer im Zweifel lieber auf Nummer
„Sicher“ geht, organisiert sich so die eigene Überlastung - und soll dies noch für
eine neu erworbene Freiheit halten.
Im betrieblichen Alltag führt diese Situation häufig zu Problemen, die von den
erwarteten Vorteilen der Vertrauensarbeitszeit für die ArbeitnehmerInnen nicht
mehr viel übrig lässt. Diese sind teilweise gravierend, weil weder das individuelle
Arbeitsrecht noch das Betriebsverfassungsrecht wirklich geeignete Lösungswege
parat haben.
Auf Seminaren berichten Betriebsräte von der Erfahrung, dass
Vertrauensarbeitszeit zu einer Vereinzelung der Beschäftigten führt, die einerseits
zur völligen Überlastung, andererseits zur gegenseitigen Überwachung führt.
Entsprechende Erfahrungsberichte sind auch schon in der Presse (Deutsches
Allgemeines Sonntagsblatt vom 16.07.99) und den Web-Seiten der IG-Metall
veröffentlicht worden.
Das gegenseitige Misstrauen wächst, weil die bisherige Form der Zeitorganisation
den Arbeitstag als Klammer hatte. Hier wurde eine Verteilungsgerechtigkeit
vermutet, wenn alle etwa gleich lange arbeiteten. Dass dies nicht unbedingt auch
gleiche Ergebnisse bedeutete, war zwar bekannt, wurde aber hingenommen. Jetzt
gerät derjenige, der offenkundig weniger Zeit auf seine Arbeit verwendet in den
Verdacht, sich auf Kosten der KollegInnen zu entlasten. Verdeckte Belastungen,
Arbeiten für das Unternehmen zu Hause oder am Wochenende werden dabei
natürlich nicht wahr genommen.
Tatsächlich ist es in der Regel nämlich umgekehrt: Die Einführung der
Vertrauensarbeitszeit führt zu einer Ausweitung der Arbeitszeit. Dies hat vor allem
zwei Ursachen: Zum einen werden Projekte und Ziele zunächst weitgehend
unabhängig von der hierfür benötigten Zeit geplant. Aufträge werden im
Unternehmen von Stellen eingeworben, die mit Arbeitsorganisation nichts zu tun
haben. Maßstab ist der Kundenwunsch, nicht der Arbeitsaufwand. Die
Abschätzung, was überhaupt machbar ist, wird von anderen Institutionen gemacht
und ist ein wichtiges Korrektiv gegen Überlastung. Was nicht in das zur Verfügung
stehende, durch die personelle Ausstattung vorgegebene zeitliche Budget passt,
muss eben anders organisiert werden. Diese Instanz geht verloren, wenn durch die
Vertrauensarbeitszeit der Anschein der jederzeitigen Verfügbarkeit aller
Kapazitäten erweckt wird.
Letztlich muss sich niemand mehr ernsthaft mit der Frage auseinander setzen, was
wirklich zu schaffen ist. Schließlich hat der Arbeitgeber die lästige Aufgabe des
Zeitmanagements an die Beschäftigten delegiert. Solange die nicht protestieren,
scheint alles machbar zu sein. In der Regel kommt dieser Protest aber nicht oder
viel zu spät.
Zum anderen setzen sich nämlich die ArbeitnehmerInnen selber unter Druck, weil
kein vorgegebener Zeitrahmen mehr existiert. Die Beurteilung, worin der Grund für
die ständige Verlängerung der Arbeitszeit besteht, ist gar nicht möglich. Dies kann
ebenso gut die unangemessene Arbeitsmenge wie auch eine schlechte
Arbeitszeitorganisation sein. Letztere hat der/die Betroffene aber selber zu
verantworten.
Die offene Aussprache hierüber ist mit erheblichen Risiken verbunden. Schließlich
kann es sein, dass alle anderen mit ihren Projekten bestens zu Rande kommen –
oder zumindest so tun. Wer sich in dieser Situation über zu viel Arbeit beschwert,
braucht sich zumindest über die eigene Karriere keine großen Gedanken mehr zu
machen. Gerade leistungsgeminderte ArbeitnehmerInnen werden auf diese Weise
entweder rücksichtslos aus dem Unternehmen heraus oder doch zumindest an den
Rand gedrängt. Sie sind nicht mehr konkurrenzfähig. Vertrauen in die Bereitschaft
des Arbeitgebers, auf das Bekenntnis der Überlastung mit einer Verminderung des
Arbeitsvolumens zu reagieren, kann sich also fatal auswirken. Da beisst man
besser die Zähne zusammen und schweigt.
Insofern kann die Vertrauensarbeitszeit durchaus als Instrument der
Rationalisierung im klassischen Sinne benutzt werden. So eingesetzt wird ein
schon seit längerem zu beobachtender Trend forciert. Gerade im für ein solches
System besonders prädestinierten Angestelltenbereich ist die tatsächliche
wöchentliche Arbeitszeit nach Angaben des Instituts für Arbeit und Technik in
Gelsenkirchen in den vergangenen Jahren laufend gestiegen – ganz im Gegensatz
zur tariflichen. (Deutsches Allgemeines Sonntagsblatt vom 16.07.99)
Vertrauensarbeitszeit kann hier dazu dienen, sich lediglich der Kenntnisnahme
solcher zusätzlicher Arbeitszeit verweigern statt sie wieder auf ein gesundheitlich
wie auch gesellschaftlich erträgliches Maß zurück zu führen. Überschreitungen der
gesetzlichen Höchstarbeitszeit kommen nicht mehr vor, weil keiner darauf achtet.
Auch dies ist eine Form der Problemlösung. Eine durchaus naheliegende zumal,
wenn die Kommentatorin der Süddeutschen Zeitung vom 05./06.01.99 mit ihrer
Vermutung recht hat, Ursache dieser Mehrarbeit seinen vor allem „altbackene“
Formen der Arbeitsorganisation. Die werden aber durch den Verzicht auf
Regularien bei der Steuerung der Arbeitszeit nicht modernisiert, sondern allenfalls
vertuscht.
Da die Vertrauensarbeitszeit sich also mit identischer Plausibilität positiv wie
negativ bewerten lässt, ist sie jenseits aller Modernität durchaus in der Lage,
traditionelle Begehrlichkeiten auf seiten der Arbeitgeber zu wecken. Dies
funktioniert vor allem deshalb, weil zwar jeder die möglichen Folgen erkennt, sich
aber ein regelrechtes Schweigekartell darum gebildet hat, um die Debatte um die
Einführung des neuen Systems nicht zu belasten. Gerade die Beratungsbranche
wie auch ihr publizistischer Arm beschwören nur die schönen Seiten und
überlassen die gedankliche Einbeziehung der naheliegenden negativen Folgen der
Phantasie des Publikums. Die Devise: „Ihr wißt schon, was ich meine, auch wenn
ich es nicht sage“ ist hier eine taugliche Form der Kommunikation, weil es darum
geht, die Kundschaft nicht durch allzu viel Verbindlichkeit verprellen.
Wenn alle sehen, was noch mit der Vertrauensarbeitszeit außer den
Blütenträumen von einer schönen Arbeitswelt bewirkt werden kann, spalten sich
die betrieblichen Akteure schnell in unversöhnliche Lager: Skepsis auf der einen
Seite gegenüber den bösen Folgen steht Euphorie auf der anderen für die neue
Freiheit gegenüber. Dabei verlaufen die Fronten keineswegs klassisch. Häufig ist
die Trennlinie zwischen ArbeitnehmerInnen und Betriebsrat gezogen, allerdings
auch hier mit wechselnden Rollen. Mal sind es die Beschäftigten, die
Zeitsouveränität einfordern und ihrer Interessenvertretung Zunder geben, mal
stehen die Betriebsräte auf dieser Seite und müssen eine misstrauische und
zaudernde Belegschaft – die häufig zu Recht um Vergütungsbestandteile aus
Mehrarbeitszuschlägen fürchtet – von den neuen Möglichkeiten überzeugen.
Auf Seiten des Arbeitgebers geht es ebenfalls bunt gemischt zu. Häufig haben
vorpreschende Personalabteilungen mit den betrieblichen Vorgesetzten zu
kämpfen, die in dem neuen System zunächst einmal einen Verlust an eigenen
Steuerungsinstrumenten sehen und daher eine Verringerung des eigenen
Einflusses auf die Ergebnisse ihrer Abteilungen befürchten. Mit dieser
Beobachtung haben sie natürlich recht. Falsch ist lediglich der Schluss, dass dies
notwendig zu einer Verschlechterung führt.
Wie auch immer: Ohne die Zustimmung des Betriebsrats lässt sich
Vertrauensarbeitszeit betrieblich nicht verankern. Insoweit ist die Rechtslage wie
bei der Einführung von anderen komplexen Systemen wie etwa der Abrufarbeit.
(BAG, 28.09.88, 1 ABR 41/87) Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei der
Festlegung der Arbeitszeit werden schließlich mit diesem System völlig
suspendiert. Nicht mehr er und der Arbeitgeber handeln Lage und Verteilung der
Arbeitszeit aus, sondern letzterer mit den einzelnen Beschäftigten. Wobei deren
Verhandlungsmacht natürlich erheblich schwächer als die des Betriebsrats
ausgeprägt ist. Ihnen fehlt nicht nur die Einigungsstelle als
Konfliktlösungsmechanismus, sie selber sind Objekt tatsächlicher oder auch nur
eingebildeter Drohungen mit Karriereknick oder schlimmsten Falls Entlassung,
wenn das System nicht funktioniert. (Weiteres hierzu im Abschnitt „Rechtliche
Bedingungen der Vertrauensarbeitszeit“)
Vordergründig ist die Lage komfortabel für den Betriebsrat: Vertrauensarbeitszeit
kann es nur zu seinen Bedingungen geben oder gar nicht. Die Einigungsstelle
kann sie nicht gegen seinen Willen durchsetzen, weil sie nicht befugt ist, das
Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG vollständig zu beseitigen.
Dennoch dürfte es fatal sein, bei der Behandlung des Themas nach Alles-oder-
Nichts-Prinzip zu verfahren. Weder stellen sich die negativen Konsequenzen mit
naturgesetzlicher Zwangsläufigkeit ein, was eine Verweigerungsstrategie nahe
legen würde, noch darf eine völlig Preisgabe der Mitbestimmungsrechte bei der
Arbeitszeit dazu führen, dass die Chancen, die in diesem System stecken, vertan
werden, weil keine Schutzmaßnahmen gegen die negativen Auswüchse vereinbart
wurden.
Es kommt – wie so oft – drauf an, was man draus macht. Hierzu ist Veraussetzung,
die Chancen und Risiken zu benennen, ohne sich gegenseitig als Betonköpfe,
Traditionalisten, Rationalisierer usw. zu denunzieren. Auf erkannte Gefahren
müssen die richtigen Antworten gefunden werden, Chancen bedürfen eines
Rahmens, damit sie realisiert werden können.
Rechtliche Bedingungen der Vertrauensarbeitszeit
Die Einführung einer Vertrauensarbeitszeit mit dem Kernelement des Verzichts auf
eine Erfassung der Arbeitszeit wirft rechtliche Fragestellungen auf, die bislang nur
in anderen Zusammenhängen oder überhaupt nicht erörtert worden sind. Hier zeigt
sich auch, dass es ein Fehler war, in der Vergangenheit unzureichend auf die
Arbeitsbedingungen von Außendienstmitarbeitern/innen zu achten, die denjenigen
der Vertrauensarbeitszeit sehr ähnlich sind. Erst in jüngerer Zeit kommt es hier zu
einer gezielten Auseinandersetzung. (vergl.: Mayer, Mitarbeiter im Außendienst,
Bund-Verlag 1999)
Die komplexen rechtlichen Probleme können hier nur angerissen werden. Sie
konzentrieren sich auf folgende Themen:
1.) Ist eine derartige Gestaltung der Arbeitszeit überhaupt mit den Grundlagen des
Arbeitsvertragsrechts vereinbar?
2.) Ist der Verzicht auf Zeiterfassung zulässig?
3.) Lassen sich unter diesen Bedingungen noch Höchstarbeitszeit und andere
gesetzliche Grenzen einhalten?
4.) Was wird aus den Mitbestimmungsrechten des Betriebsrates?
1.) Die grundsätzliche Vereinbarkeit mit dem Arbeitsvertragsrecht
Das Arbeitsvertragsrecht als Austauschverhältnis von Leistung und Gegenleistung
ist in Deutschland vor allem durch eine persönliche Abhängigkeit des/der
Arbeitnehmers/in von den Dispositionen des Arbeitgebers gekennzeichnet. Die
Rechtsprechung (vergl. etwa BAG, 29.01.92, 7 ABR 25/91) sieht diese
insbesondere darin verwirklicht, dass der/die ArbeitnehmerIn über seine/ihre
Einsatzzeiten nicht selber bestimmen kann. Mit dieser Bindung will die
Vertrauensarbeitszeit brechen.
Daraus lässt sich jedoch nicht deren Unzulässigkeit herleiten, sondern allenfalls die
Notwendigkeit für die Gerichte, ihr Bild des Arbeitsverhältnisses in unserer Zeit zu
überprüfen. Insgesamt soll nämlich auch im Rahmen der Vertrauensarbeitszeit
eine enge Bindung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Form einer
Einbindung in betriebliche Abläufe aufrecht erhalten bleiben, und weiterhin
ausgeschlossen sein, für Konkurrenzunternehmen tätig zu werden oder sich bei
der Erbringung der Arbeitsleistung vertreten zu lassen.
Juristische Folgen dieser zeitlichen Beschränkung der Beschäftigten im
Arbeitsverhältnis und der damit einhergehenden Dispositionsbefugnis des
Arbeitgebers ist es, dass er ein Problem bekommt, wenn er zwar Arbeitszeiten
festsetzt, während dieser aber nicht die Möglichkeit der Beschäftigung hat, etwa
weil Arbeitsmaterialien fehlen oder er schlecht geplant hat. Er trägt dafür das
(Betriebs-)Risiko, was dazu führt, dass er in einen sog. Annahmeverzug gerät und
die Vergütung bezahlen muss, obwohl die von den Beschäftigten vertragsgemäß
bereit gestellte Arbeitskraft für ihn nutzlos war.
Hier verspricht die Vertrauensarbeitszeit den Arbeitgebern eine Erleichterung:
„Schön, dass Sie nicht da waren, als wir Sie nicht gebraucht haben“, lautet daher
eine auf Folie verbreitete Verheißung, mit dem die Berliner Arbeitszeitberatung
Hoff & Partner ihren Kunden von der Arbeitgeberseite das neue Konzept
schmackhaft machen will. Das Betriebsrisiko soll vom Arbeitgeber auf die
Beschäftigten verlagert werden. Wenn keine Arbeit da ist, müssen sie zwar auch
bei der Vertrauensarbeitszeit nicht arbeiten. Im Unterschied zum üblichen
Arbeitsverhältnis wird dies aber nicht mehr zur Kenntnis genommen und die
ausgefallene Arbeit ist ohne besondere Vergütung nachzuholen. Vom
Erscheinungsbild ähnelt die Vertrauensarbeitszeit so eher der klassischen
Abrufarbeit als einem besonders modernen System – allerdings ohne Abruffristen
und die schützende Funktion der Mitbestimmung.
Jedoch ist auch dies kein rechtlicher Makel, der die Vertrauensarbeitszeit
unzulässig machen würde. So organisiert handelt es sich lediglich um eine Form
der besonders arbeitgeberfreundlichen Gestaltung von Arbeitsverhältnissen.
Problematisch wird dies allerdings dann, wenn so der Arbeitsausfall wegen
Krankheit oder Erholungsurlaub in die Freizeit abgedrängt wird, also nicht mehr zu
einer Freistellung von Arbeitsleistung führt. Hier handelt es sich jedoch um
allgemeine Probleme der Flexibilisierung von Arbeitszeit, auf die hier nicht weiter
eingegangen werden soll. (vergl. hierzu: Hamm, Flexible Arbeitszeit in der Praxis,
Seite 76 ff.)
Eine Kollision der Vertrauensarbeitszeit mit arbeitsrechtlichen Bindungen kann
auch dann vorkommen, wenn Tarifverträge bestimmte Regularien vorsehen, die
hierdurch unterlaufen werden.
In vielen Tarifverträgen wird Mehrarbeit danach ermittelt, ob geplante oder
betriebsübliche Arbeitszeiten überschritten werden. (vergl. z.B. § 22 BMT-G II)
Daneben gibt es noch die Möglichkeit der ungleichmäßigen Verteilung der
Arbeitszeit, bei der keine Mehrarbeitszuschläge anfallen.
Solche Leistungsverschiebungen können jedoch nicht identifiziert werden, wenn
überhaupt kein zeitlicher Rahmen mehr existiert. Daher ist solchen Tarifverträgen
praktisch ein Zwang zur Planung der betrieblichen Arbeitszeit zu entnehmen, weil
andernfalls der tarifvertragliche Anspruch auf Mehrarbeitszuschläge vereitelt wird.
In gleicher Weise werden Tarifverträge unterlaufen, die für bestimmte prekäre
Arbeitszeiten Sondervergütungen vorsehen. Als Beispiel hierfür mag der MTV
Metall NW dienen, der in bestimmten Fällen für schon für Arbeitszeiten nach 14.00
Uhr Zuschläge in Höhe von 15 % vorsieht. Wenn Beschäftigte selber über ihre Zeit
disponieren können, wird der Arbeitgeber kaum willens sein, für Spätarbeitszeiten
Zuschläge zu bezahlen, die er nicht selber festgelegt hat. Auch hier findet ein
Unterlaufen der tariflichen Regularien statt.
Derartige Eingriffe sind unzulässig, aber nicht zwingend mit der
Vertrauensarbeitszeit verbunden. Vielmehr muss bei einer Einführung genau
geklärt werden, welche Kollisionen mit dem Tarifrecht entstehen können, um
hierauf entsprechend in einer Betriebsvereinbarung zu reagieren.
2.) Zulässigkeit des Verzichts auf Zeiterfassung.
Das Arbeitszeitgesetz enthält in § 16 eine wenig beachtete Vorschrift zum Thema
„Zeiterfassung“. Danach muss der Arbeitgeber alle die Arbeitszeiten erfassen und
dokumentieren, die die 8-Std.-Grenze pro Werktag überschreiten.
Bekannt gewordene Regelungen zur Vertrauensarbeitszeit lösen dieses Problem
in der Regel dadurch, dass sie den Beschäftigten diese Verpflichtung übertragen.
Sie werden angehalten, selber diese Zeiten zu erfassen und zu dokumentieren.
Wenn allerdings gleichzeitig (wie es schon in einigen Fällen vorgekommen ist) die
die Betriebsvereinbarung hierzu den Beschäftigten verspricht, der Arbeitgeber
werde diese Aufzeichnungen niemals kontrollieren, dann kann kaum davon
ausgegangen werden, dass hier wirklich ernsthaft dokumentiert werden soll.
Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung geht zunächst einmal zu Lasten des
Arbeitgebers. Dieser ist nach der gesetzlichen Vorschrift zur Dokumentation
verpflichtet. Sinn der Dokumentation ist es, der Aufsichtsbehörde die Möglichkeit
der Kontrolle der Einhaltung von Ausgleichszeiträumen zu verschaffen. Diese
Verpflichtung – und auch die entsprechende Sanktion bei Verstoß – trifft
ausschließlich den Arbeitgeber, auch wenn die Einhaltung im Rahmen einer
betrieblichen Regelung an die Beschäftigten delegiert wird. (BAG, 27.02.92, 6 AZR
478/90)
Grundsätzlich spricht nichts dagegen, Beschäftigte selber die Zeiten erfassen zu
lassen. Dies hat das OLG Hamm bereits in den 50er Jahren zur
Vorgängervorschrift in der Arbeitszeitordnung entschieden (25.11.58, BB 59, 38).
Es ist in weiten Bereichen des deutschen Arbeitslebens, etwa der Bauindustrie,
durchaus gang und gäbe, dass Beschäftigte mit solchen Stundenzetteln arbeiten.
Wenn danach eine Delegation dieser Verpflichtung an die Beschäftigten
grundsätzlich zulässig ist, sind vor einer solchen Maßnahme aber zwei Probleme
zu lösen. Zum einen müssen die Beschäftigten in die Lage versetzt werden,
überhaupt zu ermitteln, welches die zu erfassenden Zeiten sind (hierzu weiter
unten), zum anderen ist aus individualrechtlichen Gründen eine Verbindlichkeit
dieser Erfassung her zu stellen.
Auch im Rahmen der Vertrauensarbeitszeit sind Beschäftigte in der Pflicht, im
Streitfall nachzuweisen, dass sie vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung erbracht
haben. Mit ähnlichen Problemen hat die Rechtsprechung immer dann zu tun, wenn
Beschäftigte einen Anspruch auf Mehrarbeitsvergütung einklagen. Die hier
festzustellende rigide Spruchpraxis der Gerichte lässt sich ohne weiteres auf den
Konflikt bei der Vertrauensarbeitszeit übertragen. Klagende ArbeitnehmerInnen
müssen, um einen Vergütungsanspruch durchzusetzen, im einzelnen darlegen –
und beweisen! – an welchen Tagen und zu welchen Tageszeiten sie über die
regelmäßige Arbeitszeit hinaus tätig gewesen sind. Damit nicht genug, sie verlieren
ihren Prozess, wenn der Arbeitgeber bestreitet, die Mehrarbeit angeordnet oder
doch zumindest angenommen zu haben und es den Beschäftigten nicht gelingt,
diese Behauptung zu widerlegen. (BAG, 25.11.93, 2 AZR 517/93) Da kaum
jemand seine Arbeit so gut dokumentieren kann, ist die Situation ziemlich
aussichtslos.
Wenn sich nun der Arbeitgeber bei der Vertrauensarbeitszeit völlig aus der
Arbeitszeitgestaltung heraus hält und es den Beschäftigten freistellt, wann sie
wieviel arbeiten, sind diese auch selber für das Entstehen von Mehrarbeit bzw.
deren Ausgleich durch Freizeit verantwortlich. Selbst wenn sie also den
beschriebenen Nachweispflichten nachkommen könnten, müssten sie zusätzlich
dem Gericht noch plausibel machen, dass es aufgrund der durch den Arbeitgeber
verursachten Arbeitsbelastung nicht möglich war, die Mehrarbeitsstunden wieder
abzubauen. (BAG, 04.05.94, 4 AZR 445/93)
In der Regel werden Beschäftigte aber bereits vorher in einem solchen Prozess
scheitern, weil der Arbeitgeber es dabei bewenden lassen kann, die Richtigkeit der
individuellen Aufzeichnungen über die Arbeitszeit anzuzweifeln. Solche sind für
sich genommen kein Beweis dafür, dass die Arbeitszeiten tatsächlich erbracht
wurden.
3.) Einhaltung der Höchstarbeitszeit, von Pausen und Ruhezeiten
Nach dem ArbZG gibt es verschiedene Grenzen für die tägliche Arbeitszeit. Dies
betrifft deren Dauer, die dazwischen liegenden Ruhezeiten, die Einhaltung von
Pausen sowie bestimmte Arbeitsverbote, etwa am Sonntag.
Alle diese gelten auch dann, wenn eine Vertrauensarbeitszeit für den Betrieb
vereinbart wurde. Allerdings sind die Beschäftigten im betrieblichen Rahmen dann
selber für die Einhaltung der Grenzen erforderlich. Dies setzt zunächst einmal
voraus, sie zu kennen.
Welche Schwierigkeiten es bereits verursacht, nur die tägliche Höchstarbeitszeit
einzuhalten, zeigt sich dann, wenn genauer nach dem Begriff der „werktäglichen
Arbeitszeit“ gefragt wird, die Maßstab für die Einhaltung der Höchstarbeitszeit ist.
Das landläufige Verständnis, hiermit seien die 24 Std. von 0 bis 24 Uhr gemeint, ist
falsch, aber weit verbreitet. Tatsächlich fängt der Arbeitstag immer dann an, wenn
die Arbeit aufgenommen wird. Von hier ausgehend wird gemessen, ob innerhalb
der nächsten 24 Std. die Höchstarbeitszeit überschritten würde und ob Ruhezeiten
eingehalten sind.
Die Kenntnis solcher Feinheiten des Arbeitszeitrechts sind schon in den
Personalabteilungen kaum vorhanden. Wie Beschäftigte dann ihre Zeiten selber
erfassen sollen, ist schleierhaft. Zumindest kann es nicht als ordnungsgemäße
Erfüllung der Verpflichtung nach dem Arbeitszeitgesetz zur Erfassung der
Überschreitung der Höchstarbeitszeit angesehen werden, wenn die Beschäftigten
ohne die Vermittlung weiterer Kenntnisse damit betraut werden.
Die Vereinbarung zur Vertrauensarbeitszeit, die etwa einen Zeitkorridor von 7 bis
22 Uhr festlegt, innerhalb dessen die tägliche Arbeitszeit zu erbringen ist, ist in
dieser Hinsicht absolut unvollständig, wenn sie keine Beschränkungen vorsieht, die
verhindern, dass Beschäftigte an einem Tag bis 22 Uhr arbeiten und dann – unter
Verzicht auf die 11-stündige Ruhezeit – bereits um 7 Uhr des nächsten Tages ihre
Arbeit wieder aufnehmen.
In gleicher Weise muss die Einhaltung tariflicher Arbeitszeitbegrenzungen bereits
durch die Rahmenregelung in der Betriebsvereinbarung gewährleistet werden.
Hierzu ist es in keinem Fall ausreichend, den Beschäftigten lediglich vollständige
„Souveränität“ über ihre Arbeitszeit zu übertragen und den Rest einem Selbstlauf
zu überlassen.
Verstöße gegen die Aufzeichnungspflicht des § 16 Abs. 2 ArbZG gehen auch dann
zu Lasten, wenn diese innerbetrieblichen den Beschäftigten übertragen wurden.
Das kann aber kein Grund für den Betriebsrat sein, derartige Halbheiten zu
unterschreiben und darauf zu vertrauen, dass die Arbeitsschutzbehörde schon ihre
Arbeit macht. Zum einen ist die in der Regel schon personell kaum in der Lage,
derartige Verstöße wirklich zu verfolgen. Zum anderen aber soll die betriebliche
Regelung zur Arbeitszeit gewährleisten, dass ArbeitnehmerInnen nicht überfordert
werden und ihre privaten Interessen noch mit der arbeitsvertraglichen Verpflichtung
in Übereinstimmung bringen können. Das ist kaum zu erwarten, wenn keinerlei
Versuch unternommen wird, die Einhaltung der gesetzlichen Grenzen auch bei der
Vertrauensarbeitszeit zu realisieren. Deshalb gibt es hier durchaus ein Interesse
des Betriebsrats, selber initiativ zu werden.
4. Mitbestimmungsrechte
Vertrauensarbeitszeit führt dazu, dass der Betriebsrat die Arbeitszeitgestaltung im
einzelnen aus der Hand gibt. Hier entsteht eine gefährliche Nähe zu einem
vollständigen Verzicht auf die Wahrnehmung der Mitbestimmungsrechte, der nicht
zulässig ist. (Vergl. etwa BAG, 26.08.97, 1 ABR 12/97) Der Betriebsrat wird nicht
gewählt, um in den Angelegenheiten, in denen das BetrVG den Arbeitgeber der
Mitbestimmung unterworfen hat, diesem wieder die Befugnisse zurückzugeben.
Wer in dieser Weise als Gremium untätig bleiben will, sollte auf eine Kandidatur
verzichten.
Auch hier gilt also, dass der Betriebsrat nur dann seinen Verpflichtungen
nachkommt, wenn er ausreichende Rahmenbedingungen in einer
Betriebsvereinbarung schafft. Diese müssen den Beschäftigten die Möglichkeit
einräumen, ihre Rechte auch im Konfliktfall gegenüber dem Arbeitgeber zu wahren
und absichern, dass nicht am Betriebsrat vorbei die Arbeitsbedingungen zu lasten
der Beschäftigten umgestalten und diesen die Möglichkeit genommen wird, ihr
Privatleben noch mit den Anforderungen des Betriebes zu koordinieren.
Andernfalls sollte auf die Einführung der Vertrauensarbeitszeit vollständig
verzichtet werden.
Was bei der Einführung von Vertrauensarbeitszeit geregelt werden muss
Die Vertrauensarbeitszeit bedarf einer betrieblichen Regelung, damit die Rechte
der Beschäftigten ebenso wie die des Betriebsrates gesichert sind. Diese
Regelung wird allerdings in manchen Punkten vom klassischen Muster abweichen,
weil der Betriebsrat sich damit aus seiner gestaltenden Rolle bei der Festlegung
der Arbeitszeit im Einzelfall zurückzieht.
Da jedoch bei Einführung eines solchen Arbeitszeitsystems nicht absehbar ist, ob
hierdurch die Interessen der Beschäftigten auch tatsächlich hinreichend
berücksichtigt werden, sollte von Vornherein mit bedacht werden, dass auch ein
Ausstieg aus der Vertrauensarbeitszeit möglich sein muss. Hierzu ist es sinnvoll,
die Nachwirkung im Falle der Kündigung der Vereinbarung auszuschließen. Damit
die Wirkung dieses Ausschlusses nicht verfehlt wird, bedarf es gleichzeitig einer
Festlegung, wie das Arbeitszeitregime nach einer Kündigung ausgestaltet sein soll.
Andernfalls entsteht nach Ablauf der Kündigungsfrist einer solchen Vereinbarung
eine Regelungslücke.
Um jedoch diese Konsequenz einer vollständigen Beseitigung bei nur
unwesentlichen Störungen zu vermeiden, sollte zunächst einmal vereinbart
werden, dass die Vertrauensarbeitszeit ständig durch eine betriebliche
Projektgruppe, die sich auch der Unterstützung von Sachverständigen bedienen
kann, begleitet und bei Bedarf einvernehmlich nachgebessert wird.
Auf diese Weise kann dem Anliegen des Betriebsrates, seine
Mitbestimmungsrechte nicht vollständig aufzugeben, genügt werden. Hinsichtlich
der Rechtsstellung der Beschäftigten sollte die Vereinbarung auf eine gemeinsame
Analyse aufbauen, welche Erwartungen an die Vertrauensarbeitszeit geknüpft
werden und welche Probleme absehbar sind.
Nach allgemeinen Erfahrungen können die Probleme insbesondere im folgenden
bestehen:
1. Die Arbeitszeit verlängert sich, weil die Arbeitsmenge steigt.
2. Die Arbeitszeit wird aufgespalten, der Arbeitstag konturlos.
3. Den Beschäftigten wächst die Arbeit über den Kopf, weil das strukturierende
Moment der geschlossenen Arbeitsphase verloren geht.
4. Beschäftigte kontrollieren sich gegenseitig.
5. Beschäftigte sind sich ihrer Leistung weniger gewiss und gleichen diese
Unsicherheit durch Verlängerung ihrer Arbeitszeit aus.
6. Der Protest gegen Überlastung ist kaum möglich, weil u. U. auch
selbstverschuldete zu langsame Arbeitsweise die Ursache sein kann.
Beschäftigte, die dies offen ansprechen, setzen sich der Gefahr des
„Karriereknicks“ aus.
7. In der täglichen Gestaltung der individuellen Arbeitszeit werden gesetzliche
wie auch tarifliche Arbeitszeitvorschriften mißachtet.
8. Vorgesetzte schieben Arbeit ab, weil sie im Rahmen bestehender Hierarchien
delegieren können, während die übrigen Beschäftigten einen realen Zuwachs
an Arbeit erfahren.
Positive Erwartungen an die Vertrauensarbeitszeit bestehen insbesondere
hinsichtlich folgender Aspekte:
1. Die Selbstbestimmung bei der Koordination von Arbeitszeit und Freizeit
wächst.
2. Beschäftigte können auch einmal längere Phasen der Arbeitsbefreiung in
Anspruch nehmen.
3. Arbeitszufriedenheit und Motivation steigen.
Damit die Erwartungen an die Vertrauensarbeitszeit sich erfüllen können, ist
wichtig, zu definieren, welche Rechte die Beschäftigten im Umgang mit ihrer Zeit
haben, insbesondere wie sie sich auch gegen einen Zugriff durch ihre
Vorgesetzten hierauf erwehren können. Zeitsouveränität bedeutet in diesem Fall,
dass ihnen die Kompetenz zugestanden wird, selber zu beurteilen und zu
entscheiden, wieviel Arbeit zu welcher Zeit erforderlich ist, um Projekte
abzuarbeiten. Weisungsbefugnisse der Vorgesetzten im Einzelfall müssen auf
Ausnahmefälle beschränkt werden.
Wenn sich im Rahmen der Vertrauensarbeitszeit ein Zeitguthaben angesammelt
hat, muss es wiederum den Beschäftigten überlassen bleiben, dieses nach ihren
Bedürfnissen einzusetzen. Bei definierbaren Arbeitsprojekten ist es fast
zwangsläufig, den ArbeitnehmerInnen das Recht einzuräumen, nach deren
Abschluss ein Zeitguthaben abzubauen, bevor das nächste Projekt in Angriff
genommen wird.
Sinnvoll sind auch Begrenzungen des Zeitguthabens. Sobald dieses etwa den
Umfang einer Arbeitswoche annimmt, sollte die Regelung vorsehen, dass sofort
eine verbindliche Festlegung erfolgt, wann der Ausgleich durch Freistellung von
der Arbeit erfolgt. Dabei ist den Wünschen der Beschäftigten der Vorrang
gegenüber den betrieblichen Bedürfnissen einzuräumen.
Wenn Laptop, EMail und Handy zu den Arbeitsmitteln zählen, sollten Zeitkorridore
definiert werden, innerhalb derer keine Verpflichtung zur Annahme entsprechender
Nachrichten besteht. Dabei wird es in der Regel sinnvoll sein, den Beschäftigten
selber die Festlegung dieser Zeiten zu überlassen.
Während sich die positiven Erwartungen im wesentlichen unter dem Aspekt der
Zeitsouveränität zusammen fassen lassen, deren Verwirklichung dann in der Regel
auch zur höheren Arbeitsmotivation führen wird, steht bei den Risiken das
Überlastungsmoment im Vordergrund. Dieses kann mit einem umfangreichen
Maßnahmenkatalog angegangen werden.
Zunächst einmal sollten klare Leitlinien geschaffen werden, in welcher Weise
individuelle Zeiterfassung erfolgen kann. Hierfür kommen sowohl die Eingabe in
entsprechende Masken im Computer in Frage, als auch das Führen von
Stundenzetteln etc. Wichtiger als die Form ist die Verbindlichkeit. Vertrauen in
dieser Frage bedeutet, dass die Richtigkeit der Aufzeichnungen nur dann in Frage
gestellt wird, wenn der Arbeitgeber beweisen kann, dass hier Schindluder
getrieben wurde.
Die Gestaltung der betrieblichen Organisation und der Abläufe müssen so
beschaffen, dass eine Reduzierung des eigenen Arbeitsumfangs durch
Verlagerung auf andere ausgeschlossen ist. Hier sind insbesondere Hierarchien
abzubauen und sinnvolle Gruppenstrukturen zu schaffen.
Die Möglichkeit für die Beschäftigten, sich untereinander zu vergleichen, sind durch
regelmäßige Besprechungen zu gewährleisten. Mindestens einmal monatlich sollte
das Thema „individuelle Arbeitsorganisation“ und „Zeitmanagement“ auf der
Agenda der Teambesprechungen stehen. Für deren Durchführung können
semiprofessionelle betriebliche Arbeitszeitbeauftragte eingerichtet werden, die
nicht als Interessenwahrer des Arbeitgebers tätig sind. Diese sollen einen
herrschaftsfreien Dialog über Schwierigkeiten mit der Zeitorganisation ermöglichen.
Aufgabe solcher Arbeitszeitbeauftragter kann es auch sein, für Einzelprobleme
Anlaufstelle zu sein. Beschäftigte, denen die Arbeitszeit aus dem Ruder läuft,
müssen sich an sie wenden können, um Überlastung zu reklamieren, ohne sich
selber dadurch bloßzustellen. Die Beauftragten wiederum müssen in der Lage
sein, solche Überlastung auf Ihre Ursache hin zu überprüfen und ggf. kompetent
zu beraten oder beim Arbeitgeber auf Abhilfe zu drängen. Hierzu muss ihnen der
Zugang zu den jeweiligen Teams und Vorgesetzten offen stehen.
Grundvoraussetzung, um individuell mit dem Thema „Arbeitszeit“ umgehen zu
können, ist eine grundlegende Einführung in tarifliche wie auch gesetzliche
Vorgaben und in die Techniken des Zeitmanagements. Daher ist entsprechend
Freiraum für mehrstündige Schulungen zu diesen Themen bei Einführung der
Vertrauensarbeitszeit bzw. bei Eintritt von Beschäftigten in das Unternehmen zu
schaffen. Bei dieser einmaligen Schulung wird es in der Regel nicht bleiben
können. Mindestens vierteljährlich sollte hier, aufbauend auf die Ergebnisse der
Teambesprechungen eine Fortsetzungsschulung stattfinden.
Da dem Betriebsrat das einzig effektive Zugriffsmittel auf die Arbeitsbelastung der
Beschäftigten, das Mitbestimmungsrecht des § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG bei
Einrichtung der Vertrauensarbeitszeit verloren geht, ist es sinnvoll, in der
Vereinbarung einen Ersatz hierfür vorzusehen. Dieses neu zu schaffende
Mitbestimmungsrecht muss sich auf die Bemessung der Arbeitsmenge beziehen.
In welcher Weise Betriebsräte hier tätig werden, lässt sich nicht verallgemeinernd
darstellen, weil die jeweiligen betrieblichen Abläufe maßgebend für die
entsprechende Regelung sind. Nicht ausreichend ist es aber sicherlich, dem
Betriebsrat lediglich ein Informationsrecht bezüglich dieser Arbeitsbemessung
einzuräumen.
Für das Problem, dass Beschäftigte Vertrauensarbeitszeit auch mißbräuchlich
nutzen können, indem sie „Zeit hamstern“, gibt es wohl keine Lösung. Allerdings
wäre eine generelle Regelung hierzu auch das genaue Gegenteil dessen, was mit
Vertrauensarbeitszeit bezweckt ist: nämlich Ausdruck vorweg genommenen
Mißtrauens. Hier kann lediglich die Maxime gelten, dass, wenn im Einzelfall solche
Phänomene auftreten, Betriebsrat und Arbeitgeber sich über
Lösungsmöglichkeiten verständigen müssen.
Betriebsvereinbarungen in der klassischen Form werden kaum ausreichen, um das
Thema „Vertrauensarbeitszeit“ betrieblich zu bewältigen. Zwar müssen die
grundlegenden und verbindlichen Regularien weiterhin in dieser Form niedergelegt
werden. Bei der Vertrauensarbeitszeit kommt es jedoch in sehr viel stärkerem
Maße darauf an, dass alle, also vom Arbeitgeber über die betrieblichen
Vorgesetzen bis hin zu denjenigen, die mit einer solchen Form ihrer
Arbeitszeitgestaltung umgehen müssen Verständnis für das dahinter stehende
Anliegen entwickeln. Hierzu ist das Juristendeutsch der Betriebsvereinbarung
kaum geeignet. Daher sollte mehr Wert auf eine betriebliche Gebrauchsanweisung
gelegt werden, die erläutert, wie das System funktionieren sollte und mit welchen
Rechten und Pflichten die Beschäftigten konfrontiert sind.
Allerdings wird dies alles wenig nützen, wenn es nicht auch zu einer Änderung im
Umgang mit den Themen „Zeit“ und „Arbeit“ selber kommt. Hier sind sowohl die
generellen Fragen der Arbeitsorganisation angesprochen, die in ihrer
herkömmlichen, von Hierarchien und Anweisungsstrukturen ausgehenden Form
einer Umsetzung der Vertrauensarbeitszeit im Wege stehen, als auch der
individuelle Umgang der ArbeitnehmerInnen mit diesen Fragen. Das in
Deutschland vorherrschende Leitbild des ewig gottgefällig rackernden
Erfolgsmenschen, für den jedes Atem holen schon verwerflicher Müßiggang ist,
muss bei einer solchen nur aufgabenbezogenen Arbeitsorganisation in die
Katastrophe führen. Seine Verbreitung zeigt sich etwa in Umfragen zum Umgang
mit der eigenen Arbeitszeit, wenn dort von Arbeitnehmern in gehobenen Positionen
mit einem erheblichen Ausmaß an Mehrarbeit geantwortet wird, man sehe sich
selber als „zeitsouverän“ an, könne also seine Arbeitszeit weitgehend frei
bestimmen. (Die Umfrage ist enthalten in Hamm, Flexible Arbeitszeiten in der
Praxis, S. 41)
Solche Leitbilder werden selbst in unserer aufgeklärten Zeit weiterhin intensiv
gepflegt, auch wenn sie noch so absurd sind. Die Wochenzeitung „Die Woche“
etwa hat in ihrer Ausgabe vom 26.11.99 den Vorstandsvorsitzenden der
Mannesmann AG, Klaus Esser porträtiert. Entworfen wurde das Bild des rastlosen
Machers im Kampf für eigene und gegen fremde Übernahmen. Ganze 12 Stunden
Schlaf in acht Tagen hat ihm der Journalist in seinem Artikel zugestanden, was,
wenn die Ideologie ausgeblendet wird, nach allgemein menschlichen Maßstäben
direkt in die Verblödung wegen absoluter Erschöpfung führt. Nicht so jedoch in
diesem Bild religiöser Berufsaskese: Hier gilt die Aufopferung mehr als das Produkt
der Arbeit als Wert, als Stifterin von Identität. Je mehr Einsatz, desto höher das
Selbstwertgefühl. Eine Haltung, die auch vielen Mitgliedern von Betriebsräten nicht
ganz fremd ist und die so – mindestens so stark wie derartige Artikel – auch
Maßstäbe für den betrieblichen Alltag setzt.
Es ist ein schwieriges Thema, das hier angegangen werden muss und dabei keiner
Betriebsvereinbarung zugänglich ist. Wer es nicht anfasst, läuft aber Gefahr, eine
Chance zu verpassen, die in diesem neuen System der Arbeitszeitgestaltung
stecken kann. Wie es gehen könnte, haben IBM-Betriebsräte gezeigt mit den von
ihnen angestoßenen „Tagen der Besinnung". Sie sind eine Möglichkeit, dieses
neue Thema anzufassen. Weitere Beispiele von anderen Betrieben und
Betriebsräte werden und müssen folgen.
Der folgende Text enthält ein paar zusammenfassende Kernthesen und sollte quer
zum sonstigen Layout auf den ersten beiden Seiten grafisch abgehoben
auftauchen
„Leistung und Gegenleistung im Arbeitsverhältnis“
Auch nach Einführung der Vertrauensarbeitszeit bleibt es bei der Eingliederung in
eine fremd bestimmte Organisation mit allen damit verbundenen Nachteilen für die
Beschäftigten, jedoch ohne den Vorteil des Arbeitsverhältnisses, die Zeit als
eingrenzenden Maßstab der Leistungserbringung nutzen zu können. Welche
Bedeutung dieser im Arbeitsleben hat, zeigt sich in der Existenz des
Arbeitszeitgesetzes bzw. dessen Vorläufer, der Arbeitszeitordnung als einem der
ältesten Schutzgesetze wie auch der sich durch die Geschichte der
Industriegesellschaft ziehenden Auseinandersetzungen zwischen Kapital und
Arbeit um die Frage der Dauer der Arbeitszeit.
Der Abschied von derartigen lang gepflegten Traditionen muss nicht unbedingten
etwas Schlechtes sein. Jedoch sollte deren Kerngedanke, der Schutz der
strukturell unterlegenen ArbeitnehmerInnen im Arbeitsverhältnis vor Überlastung
sich auch in einem neuen Zeitregime wiederfinden. Die bloße Abkoppelung von
der Zeit als Wert bildendem Faktor im Arbeitsverhältnis ist nicht in der Lage, dies
zu gewährleisten. Daher müssen neuen Formen des Zugriffs auf zu erwartende
Überlastung an deren Stelle treten. Hierzu gehört auf der rechtlichen Seite vor
allem eine Absicherung der Selbstbestimmung der Beschäftigten, was die Dauer
ihrer Arbeitsleistung anbelangt. Es muss wirklich ihnen überlassen bleiben, wann
sie arbeiten und vor allem wann sie nicht arbeiten wollen. Jede Form des
Arbeitsabrufs hat hier zu unterbleiben. Diese Festlegung ist auch institutionell, also
durch eine betriebliche Vereinbarung zu sichern.
Außerdem muss über ein Instrumentarium nachgedacht werden, wie die
Beschäftigten selber und der Betriebsrat an das Thema „Überlastung“
herankommen, wenn die Arbeitszeit nicht mehr der Hebel ist. Hier geht es konkret
darum, einen Einfluss auf die Arbeitsbemessung oder –zuteilung zu konstruieren.
Die Betriebsvereinbarung ist auch hierzu ein geeignetes Mittel, weil
entgegenstehende tarifliche Regelungen – mit Ausnahme des Bereichs der
Deutschen Post AG – nicht bestehen. Betriebsvereinbarungen verstoßen also nicht
gegen § 77 Abs. 3 BetrVG.
In welcher Form die Absicherung konkret erfolgt, muss sich nach den betrieblichen
Bedingungen richten. Hier lassen sich kaum allgemeine Aussagen zu treffen.
Die Vertrauensarbeitszeit hält Einzug in den Unternehmen
Die Welle der Maßnahmen zur Flexibilisierung der Arbeitszeit mit Jahres-,
Lebens- und sonstigen Arbeitszeitkonten, neuen Schichtsystemen und
weiteren Errungenschaften ist noch gar nicht vollständig über die deutsche
Arbeitswelt hinweg gerollt, da künden eifrige Berater schon von ihrer
nächsten Erfindung: Die "Vertrauensarbeitszeit" wird zum Modell der Zukunft
gekürt, erste betriebliche und tarifliche Regelungen darüber existieren
bereits.
Ein schillernder Begriff, der ein ganz neues Arbeitszeitregime verheißt, beschäftigt
seit einiger Zeit landauf landab Betriebsräte. „Vertrauensarbeitszeit“ heißt der
Schlachtruf in der Debatte um neue betriebliche Arbeitszeitsysteme. Der geht
schon ganz anders über die Zunge als das Gegenstück „Arbeitszeitkontrolle“ mit
seinen harten Konsonanten. Nicht umsonst hat die Deutsche Bank in ihrer
Werbung das Vertrauen in ihre Leistungsfähigkeit (und nicht das Wissen darum)
zum wesentlichen Grund erhoben, das eigene Konto dort und nirgendwo anders zu
eröffnen. Vertrauen statt Kontrolle, das Lenin zugeschriebene Prinzip „Vertrauen ist
gut, Kontrolle besser“ wird auf den Kopf gestellt. Ein weiterer Abschied von schier
ewig währenden Wahrheiten kündigt sich an.
Gleichwohl dürfen sich Betriebsräte wenig Traditionalismus erlauben, wenn es
darum geht, zu beurteilen, wie weit es mit der Überlegenheit des neuen Modells für
eine moderne Wirtschaft (wer wollte die nicht? bei dem Kanzler) wirklich her ist.
Statt hierauf zu vertrauen lohnt es sich, genauer hin zu schauen, um sicher zu
gehen, dass es sich dabei am Ende nicht doch nur um die diesjährige Kollektion
von Kaisers neuen Kleidern handelt. (Kaiser, nicht Kanzler!)
1. Die Vertrauensarbeitszeit – Ein nicht ganz neues Konzept mit Tücken
Was also ist Vertrauensarbeitszeit?
Zunächst einmal ein sehr einfacher, aber geradezu revolutionärer Schritt: Die
Abschaffung der Zeiterfassung. Vordergründig ein Grund zum Jubeln. Hat doch
schon das BAG diese, zumindest wenn sie in Form einer technischen Einrichtung
erfolgt, als belastend weil in die Persönlichkeitsrechte der ArbeitnehmerInnen
eingreifend bezeichnet und entschieden, dass der Betriebsrat deren Einführung
nicht erzwingen kann. (28.11.89, 1 ABR 97/88) Der Gewerkschaftsbewegung nahe
stehende (bzw. ihr angehörende) Kommentatoren empfehlen nicht zuletzt deshalb
den Betriebsräten, das Mitbestimmungsrecht bei der Gestaltung der Arbeitszeit in §
87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG zu nutzen, um eine automatisierte Zeiterfassung zu
verhindern. (DKK-Klebe, § 87 Rz. 80) Ob dies angesichts geänderter
Arbeitszeitsysteme und Rechtslage so noch haltbar ist, kann mit Fug und Recht
bezweifelt werden. (Hierzu mehr im Abschnitt „Rechtliche Bedingungen der
Vertrauensarbeitszeit“)
Wo keine Erfassung stattfindet, ist es nur konsequent, als weiteres Element der
Vertrauensarbeitszeit auch weitgehend darauf zu verzichten, Festlegungen
darüber zu treffen, wann gearbeitet werden soll. Es verbleibt lediglich - ähnlich wie
bei der Gleitzeit - ein täglicher Zeitrahmen. Wann der Arbeitstag für den/die
Einzelne/n beginnt und wann er endet, soll von den Beschäftigten in eigener
Verantwortung festgelegt werden. Für das Interesse des Arbeitgebers reicht es
aus, den Zeitkorridor zu beschreiben, die Steuerung der Arbeitsleistung erfolgt auf
andere Weise: Durch Zielvorgaben, Projektarbeit u.ä., nicht zuletzt aber durch die
Arbeitsbemessung.
In der Regel funktioniert dies nur, wenn alle ArbeitnehmerInnen entweder in
kleinere Gruppen oder Abteilungen eingebunden, die untereinander Absprachen
über notwendige Anwesenheiten treffen oder aber völlige EinzelkämpferInnen sind.
Andernfalls entsteht – wie auch bei der gleitenden Arbeitszeit – das Risiko, dass
etwa eine Präsenz bei Kundenverkehr nicht mehr zu gewährleisten ist oder
miteinander verbundene Arbeitsschritte auseinander gerissen werden.
Die Verantwortung dafür, dass die vertraglich oder tarifvertraglich geschuldete
Arbeitszeiten eingehalten und Mehr- oder Minderzeiten ausgeglichen werden,
tragen bei der Vertrauensarbeitszeit die ArbeitnehmerInnen selber. Gleiches trifft
für die Beachtung der gesetzlichen Vorschriften zu: Auch dies überlässt der
Arbeitgeber den Beschäftigten. Teilweise ist dabei allerdings kaum noch das
ernsthafte Bemühen darum zu entnehmen, dass diese auch wirklich eingehalten
werden. (Vergleiche hierzu den Abschnitt „Rechtliche Bedingungen der
Vertrauensarbeitszeit“)
Die Beschreibung legt es nahe, „Vertrauensarbeitszeit“ als Weiterentwicklung von
gleitender Arbeitszeit anzusehen, allerdings mit drei mehr oder minder neuen
Elementen:
· Eine Kernarbeitszeit entfällt.
· Der Monat als Frist für den Zeitausgleich wird aufgegeben, dieser wird in
eigener Regie irgendwann genommen. (Oder auch nicht.)
· Die gearbeitete Zeit wird nicht mehr erfasst.
Jedoch ist der einfache Vergleich mit der klassischen Gleitzeit zu kurz gegriffen.
Zwar wird auch bei dieser zunehmend auf eine Kernarbeitszeit verzichtet und
wurden vielfach die Beschränkungen der Übertragbarkeit von Soll- bzw.
Guthabenstunden auf wenige Stunden in die Folgemonate aufgehoben. Die
Gleitzeit wächst so zu einem langfristig geführten Arbeitszeitkonto heran. Dieses ist
allerdings in einem wesentlichen Moment das genaue Gegenstück zur
Vertrauensarbeitszeit:
Bei einer Erfassung der Arbeitszeit, gleich in welcher Form, kann sich der
Arbeitgeber ständig vergewissern, ob er für sein Geld auch die vereinbarte
Gegenleistung erhält. Umgekehrt sind auch die Beschäftigten in der Lage,
einzuschätzen, ob ihr Einsatz noch angemessen ist, oder ob die Vergütung wegen
zusätzlicher (Mehr-)Arbeit erhöht werden muss.
Durch den Verzicht auf die Zeiterfassung entfällt dies bei der Vertrauensarbeitszeit.
„Ein Arbeitszeitkonto im Sinne eines Girokontos gibt es dann nicht mehr,“ zitiert die
FAZ den Berliner Arbeitszeitberater Hoff. (FAZ, 04.01.99) Im Vordergrund des
Interesses des Arbeitgebers steht die Erledigung der Aufgaben, statt der Präsenz
der ArbeitnehmerInnen zu bestimmten Zeiten. Insofern erinnert das Ganze eher an
die Arbeitsbedingungen von klassischen AußendienstmitarbeiterInnen.
Für die Beschäftigten hat dies unbestreitbare Vorteile. Die häufig als kleinlich
empfundene Kontrolle, ob die Arbeitszeit auch bis zur letzten Minute erbracht
wurde, entfällt. Zu spät Kommen gibt es nicht mehr. Niemand ist genötigt, ständig –
auch in Phasen der schöpferischen Pause – geschäftig auszusehen, um nicht den
Eindruck zu erwecken, es mangele an Arbeit. Und schließlich: Die zeitliche
Organisation der Arbeit kann eher den individuellen Bedürfnissen angepasst
werden, als wenn eine Zuteilung der Arbeit durch Vorgesetzte erfolgt.
Dies könnte es nahe legen, sich durch flottes Schaffen eine Arbeitszeitverkürzung
bei vollem Lohnausgleich zu verschaffen. Hierin besteht allerdings der erste große
Irrtum: Auch bei der Vertrauensarbeitszeit ist es keineswegs egal, wie lange
jemand arbeitet. Die Ableistung der vereinbarten Arbeitszeit ist vielmehr weiterhin
arbeitsvertragliche Pflicht. Beim Arbeitsverhältnis steht im Unterschied zum
Werkvertrag rechtlich eben nicht die Aufgabenerfüllung im Vordergrund, sondern
die Bereitstellung der Arbeitskraft in einem vereinbarten zeitlichen Umfang. (Hierzu
mehr im Abschnitt „Das arbeitsrechtliche Austauschverhältnis“)
Wer schneller ist, schafft damit also vor allem den Freiraum dafür, mehr innerhalb
der vereinbarten Zeit zu arbeiten. Neu dabei ist, dass dies vollständig
selbstbestimmt geschieht: Unternehmerisch denkend sind die Beschäftigten
verpflichtet, die gesparte Zeit für das Unternehmen zu nutzen. Im Ergebnis bewirkt
Vertrauensarbeitszeit so also eine selbst organisierte Arbeitsverdichtung, die
mittelfristig zur Erhöhung des Arbeitsvolumens führt. Schließlich kauft der
Arbeitgeber auch weiterhin mit dem Arbeitsvertrag eine bestimmte Anzahl von
Stunden, die mit Arbeit gefüllt sein wollen.
Hinzu tritt jetzt aber noch auf Seiten der ArbeitnehmerInnen die Pflicht, dies auch
selber optimal zu organisieren, weil andernfalls ein Vertrauens- und damit ein
Vertragsbruch vorliegt. Dies nämlich ist der zweite große Irrtum: Unter der
Herrschaft der Vertrauensarbeitszeit sind die Beschäftigten in der Organisation
ihrer Zeit nicht etwa frei, deren Disposition wird weiterhin vor allem den durch die
Interessen des Betriebes bestimmt – nicht nur faktisch, sondern auch rechtlich.
(Zur Rechtsstellung der ArbeitnehmerInnen in hochflexiblen Arbeitszeitsystemen
vergl. Schüren, ArbuR 96, 381) Im Zweifel haben persönliche Interessen zurück zu
stehen. Es ändert sich lediglich, dass der Arbeitgeber seine Wünsche nicht mehr
offen in Form einer Zeitorganisation vorträgt.
ArbeitnehmerInnen tragen damit im Konfliktfall zwei Herzen in der Brust: Das
eigene, dass nach Entlastung strebt und das fremde des Arbeitgebers, dessen
Takt im Zweifel der Vorrang einzuräumen ist – allerdings ohne eine klare Vorgabe,
wie dies auszusehen hat. Die Verantwortung verdoppelt sich: Zunächst muss
richtig eingeschätzt werden, was denn das konkrete Interesse des Betriebes ist
und dann diesem nachgekommen werden. Wer im Zweifel lieber auf Nummer
„Sicher“ geht, organisiert sich so die eigene Überlastung - und soll dies noch für
eine neu erworbene Freiheit halten.
Im betrieblichen Alltag führt diese Situation häufig zu Problemen, die von den
erwarteten Vorteilen der Vertrauensarbeitszeit für die ArbeitnehmerInnen nicht
mehr viel übrig lässt. Diese sind teilweise gravierend, weil weder das individuelle
Arbeitsrecht noch das Betriebsverfassungsrecht wirklich geeignete Lösungswege
parat haben.
Auf Seminaren berichten Betriebsräte von der Erfahrung, dass
Vertrauensarbeitszeit zu einer Vereinzelung der Beschäftigten führt, die einerseits
zur völligen Überlastung, andererseits zur gegenseitigen Überwachung führt.
Entsprechende Erfahrungsberichte sind auch schon in der Presse (Deutsches
Allgemeines Sonntagsblatt vom 16.07.99) und den Web-Seiten der IG-Metall
veröffentlicht worden.
Das gegenseitige Misstrauen wächst, weil die bisherige Form der Zeitorganisation
den Arbeitstag als Klammer hatte. Hier wurde eine Verteilungsgerechtigkeit
vermutet, wenn alle etwa gleich lange arbeiteten. Dass dies nicht unbedingt auch
gleiche Ergebnisse bedeutete, war zwar bekannt, wurde aber hingenommen. Jetzt
gerät derjenige, der offenkundig weniger Zeit auf seine Arbeit verwendet in den
Verdacht, sich auf Kosten der KollegInnen zu entlasten. Verdeckte Belastungen,
Arbeiten für das Unternehmen zu Hause oder am Wochenende werden dabei
natürlich nicht wahr genommen.
Tatsächlich ist es in der Regel nämlich umgekehrt: Die Einführung der
Vertrauensarbeitszeit führt zu einer Ausweitung der Arbeitszeit. Dies hat vor allem
zwei Ursachen: Zum einen werden Projekte und Ziele zunächst weitgehend
unabhängig von der hierfür benötigten Zeit geplant. Aufträge werden im
Unternehmen von Stellen eingeworben, die mit Arbeitsorganisation nichts zu tun
haben. Maßstab ist der Kundenwunsch, nicht der Arbeitsaufwand. Die
Abschätzung, was überhaupt machbar ist, wird von anderen Institutionen gemacht
und ist ein wichtiges Korrektiv gegen Überlastung. Was nicht in das zur Verfügung
stehende, durch die personelle Ausstattung vorgegebene zeitliche Budget passt,
muss eben anders organisiert werden. Diese Instanz geht verloren, wenn durch die
Vertrauensarbeitszeit der Anschein der jederzeitigen Verfügbarkeit aller
Kapazitäten erweckt wird.
Letztlich muss sich niemand mehr ernsthaft mit der Frage auseinander setzen, was
wirklich zu schaffen ist. Schließlich hat der Arbeitgeber die lästige Aufgabe des
Zeitmanagements an die Beschäftigten delegiert. Solange die nicht protestieren,
scheint alles machbar zu sein. In der Regel kommt dieser Protest aber nicht oder
viel zu spät.
Zum anderen setzen sich nämlich die ArbeitnehmerInnen selber unter Druck, weil
kein vorgegebener Zeitrahmen mehr existiert. Die Beurteilung, worin der Grund für
die ständige Verlängerung der Arbeitszeit besteht, ist gar nicht möglich. Dies kann
ebenso gut die unangemessene Arbeitsmenge wie auch eine schlechte
Arbeitszeitorganisation sein. Letztere hat der/die Betroffene aber selber zu
verantworten.
Die offene Aussprache hierüber ist mit erheblichen Risiken verbunden. Schließlich
kann es sein, dass alle anderen mit ihren Projekten bestens zu Rande kommen –
oder zumindest so tun. Wer sich in dieser Situation über zu viel Arbeit beschwert,
braucht sich zumindest über die eigene Karriere keine großen Gedanken mehr zu
machen. Gerade leistungsgeminderte ArbeitnehmerInnen werden auf diese Weise
entweder rücksichtslos aus dem Unternehmen heraus oder doch zumindest an den
Rand gedrängt. Sie sind nicht mehr konkurrenzfähig. Vertrauen in die Bereitschaft
des Arbeitgebers, auf das Bekenntnis der Überlastung mit einer Verminderung des
Arbeitsvolumens zu reagieren, kann sich also fatal auswirken. Da beisst man
besser die Zähne zusammen und schweigt.
Insofern kann die Vertrauensarbeitszeit durchaus als Instrument der
Rationalisierung im klassischen Sinne benutzt werden. So eingesetzt wird ein
schon seit längerem zu beobachtender Trend forciert. Gerade im für ein solches
System besonders prädestinierten Angestelltenbereich ist die tatsächliche
wöchentliche Arbeitszeit nach Angaben des Instituts für Arbeit und Technik in
Gelsenkirchen in den vergangenen Jahren laufend gestiegen – ganz im Gegensatz
zur tariflichen. (Deutsches Allgemeines Sonntagsblatt vom 16.07.99)
Vertrauensarbeitszeit kann hier dazu dienen, sich lediglich der Kenntnisnahme
solcher zusätzlicher Arbeitszeit verweigern statt sie wieder auf ein gesundheitlich
wie auch gesellschaftlich erträgliches Maß zurück zu führen. Überschreitungen der
gesetzlichen Höchstarbeitszeit kommen nicht mehr vor, weil keiner darauf achtet.
Auch dies ist eine Form der Problemlösung. Eine durchaus naheliegende zumal,
wenn die Kommentatorin der Süddeutschen Zeitung vom 05./06.01.99 mit ihrer
Vermutung recht hat, Ursache dieser Mehrarbeit seinen vor allem „altbackene“
Formen der Arbeitsorganisation. Die werden aber durch den Verzicht auf
Regularien bei der Steuerung der Arbeitszeit nicht modernisiert, sondern allenfalls
vertuscht.
Da die Vertrauensarbeitszeit sich also mit identischer Plausibilität positiv wie
negativ bewerten lässt, ist sie jenseits aller Modernität durchaus in der Lage,
traditionelle Begehrlichkeiten auf seiten der Arbeitgeber zu wecken. Dies
funktioniert vor allem deshalb, weil zwar jeder die möglichen Folgen erkennt, sich
aber ein regelrechtes Schweigekartell darum gebildet hat, um die Debatte um die
Einführung des neuen Systems nicht zu belasten. Gerade die Beratungsbranche
wie auch ihr publizistischer Arm beschwören nur die schönen Seiten und
überlassen die gedankliche Einbeziehung der naheliegenden negativen Folgen der
Phantasie des Publikums. Die Devise: „Ihr wißt schon, was ich meine, auch wenn
ich es nicht sage“ ist hier eine taugliche Form der Kommunikation, weil es darum
geht, die Kundschaft nicht durch allzu viel Verbindlichkeit verprellen.
Wenn alle sehen, was noch mit der Vertrauensarbeitszeit außer den
Blütenträumen von einer schönen Arbeitswelt bewirkt werden kann, spalten sich
die betrieblichen Akteure schnell in unversöhnliche Lager: Skepsis auf der einen
Seite gegenüber den bösen Folgen steht Euphorie auf der anderen für die neue
Freiheit gegenüber. Dabei verlaufen die Fronten keineswegs klassisch. Häufig ist
die Trennlinie zwischen ArbeitnehmerInnen und Betriebsrat gezogen, allerdings
auch hier mit wechselnden Rollen. Mal sind es die Beschäftigten, die
Zeitsouveränität einfordern und ihrer Interessenvertretung Zunder geben, mal
stehen die Betriebsräte auf dieser Seite und müssen eine misstrauische und
zaudernde Belegschaft – die häufig zu Recht um Vergütungsbestandteile aus
Mehrarbeitszuschlägen fürchtet – von den neuen Möglichkeiten überzeugen.
Auf Seiten des Arbeitgebers geht es ebenfalls bunt gemischt zu. Häufig haben
vorpreschende Personalabteilungen mit den betrieblichen Vorgesetzten zu
kämpfen, die in dem neuen System zunächst einmal einen Verlust an eigenen
Steuerungsinstrumenten sehen und daher eine Verringerung des eigenen
Einflusses auf die Ergebnisse ihrer Abteilungen befürchten. Mit dieser
Beobachtung haben sie natürlich recht. Falsch ist lediglich der Schluss, dass dies
notwendig zu einer Verschlechterung führt.
Wie auch immer: Ohne die Zustimmung des Betriebsrats lässt sich
Vertrauensarbeitszeit betrieblich nicht verankern. Insoweit ist die Rechtslage wie
bei der Einführung von anderen komplexen Systemen wie etwa der Abrufarbeit.
(BAG, 28.09.88, 1 ABR 41/87) Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei der
Festlegung der Arbeitszeit werden schließlich mit diesem System völlig
suspendiert. Nicht mehr er und der Arbeitgeber handeln Lage und Verteilung der
Arbeitszeit aus, sondern letzterer mit den einzelnen Beschäftigten. Wobei deren
Verhandlungsmacht natürlich erheblich schwächer als die des Betriebsrats
ausgeprägt ist. Ihnen fehlt nicht nur die Einigungsstelle als
Konfliktlösungsmechanismus, sie selber sind Objekt tatsächlicher oder auch nur
eingebildeter Drohungen mit Karriereknick oder schlimmsten Falls Entlassung,
wenn das System nicht funktioniert. (Weiteres hierzu im Abschnitt „Rechtliche
Bedingungen der Vertrauensarbeitszeit“)
Vordergründig ist die Lage komfortabel für den Betriebsrat: Vertrauensarbeitszeit
kann es nur zu seinen Bedingungen geben oder gar nicht. Die Einigungsstelle
kann sie nicht gegen seinen Willen durchsetzen, weil sie nicht befugt ist, das
Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG vollständig zu beseitigen.
Dennoch dürfte es fatal sein, bei der Behandlung des Themas nach Alles-oder-
Nichts-Prinzip zu verfahren. Weder stellen sich die negativen Konsequenzen mit
naturgesetzlicher Zwangsläufigkeit ein, was eine Verweigerungsstrategie nahe
legen würde, noch darf eine völlig Preisgabe der Mitbestimmungsrechte bei der
Arbeitszeit dazu führen, dass die Chancen, die in diesem System stecken, vertan
werden, weil keine Schutzmaßnahmen gegen die negativen Auswüchse vereinbart
wurden.
Es kommt – wie so oft – drauf an, was man draus macht. Hierzu ist Veraussetzung,
die Chancen und Risiken zu benennen, ohne sich gegenseitig als Betonköpfe,
Traditionalisten, Rationalisierer usw. zu denunzieren. Auf erkannte Gefahren
müssen die richtigen Antworten gefunden werden, Chancen bedürfen eines
Rahmens, damit sie realisiert werden können.
Rechtliche Bedingungen der Vertrauensarbeitszeit
Die Einführung einer Vertrauensarbeitszeit mit dem Kernelement des Verzichts auf
eine Erfassung der Arbeitszeit wirft rechtliche Fragestellungen auf, die bislang nur
in anderen Zusammenhängen oder überhaupt nicht erörtert worden sind. Hier zeigt
sich auch, dass es ein Fehler war, in der Vergangenheit unzureichend auf die
Arbeitsbedingungen von Außendienstmitarbeitern/innen zu achten, die denjenigen
der Vertrauensarbeitszeit sehr ähnlich sind. Erst in jüngerer Zeit kommt es hier zu
einer gezielten Auseinandersetzung. (vergl.: Mayer, Mitarbeiter im Außendienst,
Bund-Verlag 1999)
Die komplexen rechtlichen Probleme können hier nur angerissen werden. Sie
konzentrieren sich auf folgende Themen:
1.) Ist eine derartige Gestaltung der Arbeitszeit überhaupt mit den Grundlagen des
Arbeitsvertragsrechts vereinbar?
2.) Ist der Verzicht auf Zeiterfassung zulässig?
3.) Lassen sich unter diesen Bedingungen noch Höchstarbeitszeit und andere
gesetzliche Grenzen einhalten?
4.) Was wird aus den Mitbestimmungsrechten des Betriebsrates?
1.) Die grundsätzliche Vereinbarkeit mit dem Arbeitsvertragsrecht
Das Arbeitsvertragsrecht als Austauschverhältnis von Leistung und Gegenleistung
ist in Deutschland vor allem durch eine persönliche Abhängigkeit des/der
Arbeitnehmers/in von den Dispositionen des Arbeitgebers gekennzeichnet. Die
Rechtsprechung (vergl. etwa BAG, 29.01.92, 7 ABR 25/91) sieht diese
insbesondere darin verwirklicht, dass der/die ArbeitnehmerIn über seine/ihre
Einsatzzeiten nicht selber bestimmen kann. Mit dieser Bindung will die
Vertrauensarbeitszeit brechen.
Daraus lässt sich jedoch nicht deren Unzulässigkeit herleiten, sondern allenfalls die
Notwendigkeit für die Gerichte, ihr Bild des Arbeitsverhältnisses in unserer Zeit zu
überprüfen. Insgesamt soll nämlich auch im Rahmen der Vertrauensarbeitszeit
eine enge Bindung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Form einer
Einbindung in betriebliche Abläufe aufrecht erhalten bleiben, und weiterhin
ausgeschlossen sein, für Konkurrenzunternehmen tätig zu werden oder sich bei
der Erbringung der Arbeitsleistung vertreten zu lassen.
Juristische Folgen dieser zeitlichen Beschränkung der Beschäftigten im
Arbeitsverhältnis und der damit einhergehenden Dispositionsbefugnis des
Arbeitgebers ist es, dass er ein Problem bekommt, wenn er zwar Arbeitszeiten
festsetzt, während dieser aber nicht die Möglichkeit der Beschäftigung hat, etwa
weil Arbeitsmaterialien fehlen oder er schlecht geplant hat. Er trägt dafür das
(Betriebs-)Risiko, was dazu führt, dass er in einen sog. Annahmeverzug gerät und
die Vergütung bezahlen muss, obwohl die von den Beschäftigten vertragsgemäß
bereit gestellte Arbeitskraft für ihn nutzlos war.
Hier verspricht die Vertrauensarbeitszeit den Arbeitgebern eine Erleichterung:
„Schön, dass Sie nicht da waren, als wir Sie nicht gebraucht haben“, lautet daher
eine auf Folie verbreitete Verheißung, mit dem die Berliner Arbeitszeitberatung
Hoff & Partner ihren Kunden von der Arbeitgeberseite das neue Konzept
schmackhaft machen will. Das Betriebsrisiko soll vom Arbeitgeber auf die
Beschäftigten verlagert werden. Wenn keine Arbeit da ist, müssen sie zwar auch
bei der Vertrauensarbeitszeit nicht arbeiten. Im Unterschied zum üblichen
Arbeitsverhältnis wird dies aber nicht mehr zur Kenntnis genommen und die
ausgefallene Arbeit ist ohne besondere Vergütung nachzuholen. Vom
Erscheinungsbild ähnelt die Vertrauensarbeitszeit so eher der klassischen
Abrufarbeit als einem besonders modernen System – allerdings ohne Abruffristen
und die schützende Funktion der Mitbestimmung.
Jedoch ist auch dies kein rechtlicher Makel, der die Vertrauensarbeitszeit
unzulässig machen würde. So organisiert handelt es sich lediglich um eine Form
der besonders arbeitgeberfreundlichen Gestaltung von Arbeitsverhältnissen.
Problematisch wird dies allerdings dann, wenn so der Arbeitsausfall wegen
Krankheit oder Erholungsurlaub in die Freizeit abgedrängt wird, also nicht mehr zu
einer Freistellung von Arbeitsleistung führt. Hier handelt es sich jedoch um
allgemeine Probleme der Flexibilisierung von Arbeitszeit, auf die hier nicht weiter
eingegangen werden soll. (vergl. hierzu: Hamm, Flexible Arbeitszeit in der Praxis,
Seite 76 ff.)
Eine Kollision der Vertrauensarbeitszeit mit arbeitsrechtlichen Bindungen kann
auch dann vorkommen, wenn Tarifverträge bestimmte Regularien vorsehen, die
hierdurch unterlaufen werden.
In vielen Tarifverträgen wird Mehrarbeit danach ermittelt, ob geplante oder
betriebsübliche Arbeitszeiten überschritten werden. (vergl. z.B. § 22 BMT-G II)
Daneben gibt es noch die Möglichkeit der ungleichmäßigen Verteilung der
Arbeitszeit, bei der keine Mehrarbeitszuschläge anfallen.
Solche Leistungsverschiebungen können jedoch nicht identifiziert werden, wenn
überhaupt kein zeitlicher Rahmen mehr existiert. Daher ist solchen Tarifverträgen
praktisch ein Zwang zur Planung der betrieblichen Arbeitszeit zu entnehmen, weil
andernfalls der tarifvertragliche Anspruch auf Mehrarbeitszuschläge vereitelt wird.
In gleicher Weise werden Tarifverträge unterlaufen, die für bestimmte prekäre
Arbeitszeiten Sondervergütungen vorsehen. Als Beispiel hierfür mag der MTV
Metall NW dienen, der in bestimmten Fällen für schon für Arbeitszeiten nach 14.00
Uhr Zuschläge in Höhe von 15 % vorsieht. Wenn Beschäftigte selber über ihre Zeit
disponieren können, wird der Arbeitgeber kaum willens sein, für Spätarbeitszeiten
Zuschläge zu bezahlen, die er nicht selber festgelegt hat. Auch hier findet ein
Unterlaufen der tariflichen Regularien statt.
Derartige Eingriffe sind unzulässig, aber nicht zwingend mit der
Vertrauensarbeitszeit verbunden. Vielmehr muss bei einer Einführung genau
geklärt werden, welche Kollisionen mit dem Tarifrecht entstehen können, um
hierauf entsprechend in einer Betriebsvereinbarung zu reagieren.
2.) Zulässigkeit des Verzichts auf Zeiterfassung.
Das Arbeitszeitgesetz enthält in § 16 eine wenig beachtete Vorschrift zum Thema
„Zeiterfassung“. Danach muss der Arbeitgeber alle die Arbeitszeiten erfassen und
dokumentieren, die die 8-Std.-Grenze pro Werktag überschreiten.
Bekannt gewordene Regelungen zur Vertrauensarbeitszeit lösen dieses Problem
in der Regel dadurch, dass sie den Beschäftigten diese Verpflichtung übertragen.
Sie werden angehalten, selber diese Zeiten zu erfassen und zu dokumentieren.
Wenn allerdings gleichzeitig (wie es schon in einigen Fällen vorgekommen ist) die
die Betriebsvereinbarung hierzu den Beschäftigten verspricht, der Arbeitgeber
werde diese Aufzeichnungen niemals kontrollieren, dann kann kaum davon
ausgegangen werden, dass hier wirklich ernsthaft dokumentiert werden soll.
Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung geht zunächst einmal zu Lasten des
Arbeitgebers. Dieser ist nach der gesetzlichen Vorschrift zur Dokumentation
verpflichtet. Sinn der Dokumentation ist es, der Aufsichtsbehörde die Möglichkeit
der Kontrolle der Einhaltung von Ausgleichszeiträumen zu verschaffen. Diese
Verpflichtung – und auch die entsprechende Sanktion bei Verstoß – trifft
ausschließlich den Arbeitgeber, auch wenn die Einhaltung im Rahmen einer
betrieblichen Regelung an die Beschäftigten delegiert wird. (BAG, 27.02.92, 6 AZR
478/90)
Grundsätzlich spricht nichts dagegen, Beschäftigte selber die Zeiten erfassen zu
lassen. Dies hat das OLG Hamm bereits in den 50er Jahren zur
Vorgängervorschrift in der Arbeitszeitordnung entschieden (25.11.58, BB 59, 38).
Es ist in weiten Bereichen des deutschen Arbeitslebens, etwa der Bauindustrie,
durchaus gang und gäbe, dass Beschäftigte mit solchen Stundenzetteln arbeiten.
Wenn danach eine Delegation dieser Verpflichtung an die Beschäftigten
grundsätzlich zulässig ist, sind vor einer solchen Maßnahme aber zwei Probleme
zu lösen. Zum einen müssen die Beschäftigten in die Lage versetzt werden,
überhaupt zu ermitteln, welches die zu erfassenden Zeiten sind (hierzu weiter
unten), zum anderen ist aus individualrechtlichen Gründen eine Verbindlichkeit
dieser Erfassung her zu stellen.
Auch im Rahmen der Vertrauensarbeitszeit sind Beschäftigte in der Pflicht, im
Streitfall nachzuweisen, dass sie vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung erbracht
haben. Mit ähnlichen Problemen hat die Rechtsprechung immer dann zu tun, wenn
Beschäftigte einen Anspruch auf Mehrarbeitsvergütung einklagen. Die hier
festzustellende rigide Spruchpraxis der Gerichte lässt sich ohne weiteres auf den
Konflikt bei der Vertrauensarbeitszeit übertragen. Klagende ArbeitnehmerInnen
müssen, um einen Vergütungsanspruch durchzusetzen, im einzelnen darlegen –
und beweisen! – an welchen Tagen und zu welchen Tageszeiten sie über die
regelmäßige Arbeitszeit hinaus tätig gewesen sind. Damit nicht genug, sie verlieren
ihren Prozess, wenn der Arbeitgeber bestreitet, die Mehrarbeit angeordnet oder
doch zumindest angenommen zu haben und es den Beschäftigten nicht gelingt,
diese Behauptung zu widerlegen. (BAG, 25.11.93, 2 AZR 517/93) Da kaum
jemand seine Arbeit so gut dokumentieren kann, ist die Situation ziemlich
aussichtslos.
Wenn sich nun der Arbeitgeber bei der Vertrauensarbeitszeit völlig aus der
Arbeitszeitgestaltung heraus hält und es den Beschäftigten freistellt, wann sie
wieviel arbeiten, sind diese auch selber für das Entstehen von Mehrarbeit bzw.
deren Ausgleich durch Freizeit verantwortlich. Selbst wenn sie also den
beschriebenen Nachweispflichten nachkommen könnten, müssten sie zusätzlich
dem Gericht noch plausibel machen, dass es aufgrund der durch den Arbeitgeber
verursachten Arbeitsbelastung nicht möglich war, die Mehrarbeitsstunden wieder
abzubauen. (BAG, 04.05.94, 4 AZR 445/93)
In der Regel werden Beschäftigte aber bereits vorher in einem solchen Prozess
scheitern, weil der Arbeitgeber es dabei bewenden lassen kann, die Richtigkeit der
individuellen Aufzeichnungen über die Arbeitszeit anzuzweifeln. Solche sind für
sich genommen kein Beweis dafür, dass die Arbeitszeiten tatsächlich erbracht
wurden.
3.) Einhaltung der Höchstarbeitszeit, von Pausen und Ruhezeiten
Nach dem ArbZG gibt es verschiedene Grenzen für die tägliche Arbeitszeit. Dies
betrifft deren Dauer, die dazwischen liegenden Ruhezeiten, die Einhaltung von
Pausen sowie bestimmte Arbeitsverbote, etwa am Sonntag.
Alle diese gelten auch dann, wenn eine Vertrauensarbeitszeit für den Betrieb
vereinbart wurde. Allerdings sind die Beschäftigten im betrieblichen Rahmen dann
selber für die Einhaltung der Grenzen erforderlich. Dies setzt zunächst einmal
voraus, sie zu kennen.
Welche Schwierigkeiten es bereits verursacht, nur die tägliche Höchstarbeitszeit
einzuhalten, zeigt sich dann, wenn genauer nach dem Begriff der „werktäglichen
Arbeitszeit“ gefragt wird, die Maßstab für die Einhaltung der Höchstarbeitszeit ist.
Das landläufige Verständnis, hiermit seien die 24 Std. von 0 bis 24 Uhr gemeint, ist
falsch, aber weit verbreitet. Tatsächlich fängt der Arbeitstag immer dann an, wenn
die Arbeit aufgenommen wird. Von hier ausgehend wird gemessen, ob innerhalb
der nächsten 24 Std. die Höchstarbeitszeit überschritten würde und ob Ruhezeiten
eingehalten sind.
Die Kenntnis solcher Feinheiten des Arbeitszeitrechts sind schon in den
Personalabteilungen kaum vorhanden. Wie Beschäftigte dann ihre Zeiten selber
erfassen sollen, ist schleierhaft. Zumindest kann es nicht als ordnungsgemäße
Erfüllung der Verpflichtung nach dem Arbeitszeitgesetz zur Erfassung der
Überschreitung der Höchstarbeitszeit angesehen werden, wenn die Beschäftigten
ohne die Vermittlung weiterer Kenntnisse damit betraut werden.
Die Vereinbarung zur Vertrauensarbeitszeit, die etwa einen Zeitkorridor von 7 bis
22 Uhr festlegt, innerhalb dessen die tägliche Arbeitszeit zu erbringen ist, ist in
dieser Hinsicht absolut unvollständig, wenn sie keine Beschränkungen vorsieht, die
verhindern, dass Beschäftigte an einem Tag bis 22 Uhr arbeiten und dann – unter
Verzicht auf die 11-stündige Ruhezeit – bereits um 7 Uhr des nächsten Tages ihre
Arbeit wieder aufnehmen.
In gleicher Weise muss die Einhaltung tariflicher Arbeitszeitbegrenzungen bereits
durch die Rahmenregelung in der Betriebsvereinbarung gewährleistet werden.
Hierzu ist es in keinem Fall ausreichend, den Beschäftigten lediglich vollständige
„Souveränität“ über ihre Arbeitszeit zu übertragen und den Rest einem Selbstlauf
zu überlassen.
Verstöße gegen die Aufzeichnungspflicht des § 16 Abs. 2 ArbZG gehen auch dann
zu Lasten, wenn diese innerbetrieblichen den Beschäftigten übertragen wurden.
Das kann aber kein Grund für den Betriebsrat sein, derartige Halbheiten zu
unterschreiben und darauf zu vertrauen, dass die Arbeitsschutzbehörde schon ihre
Arbeit macht. Zum einen ist die in der Regel schon personell kaum in der Lage,
derartige Verstöße wirklich zu verfolgen. Zum anderen aber soll die betriebliche
Regelung zur Arbeitszeit gewährleisten, dass ArbeitnehmerInnen nicht überfordert
werden und ihre privaten Interessen noch mit der arbeitsvertraglichen Verpflichtung
in Übereinstimmung bringen können. Das ist kaum zu erwarten, wenn keinerlei
Versuch unternommen wird, die Einhaltung der gesetzlichen Grenzen auch bei der
Vertrauensarbeitszeit zu realisieren. Deshalb gibt es hier durchaus ein Interesse
des Betriebsrats, selber initiativ zu werden.
4. Mitbestimmungsrechte
Vertrauensarbeitszeit führt dazu, dass der Betriebsrat die Arbeitszeitgestaltung im
einzelnen aus der Hand gibt. Hier entsteht eine gefährliche Nähe zu einem
vollständigen Verzicht auf die Wahrnehmung der Mitbestimmungsrechte, der nicht
zulässig ist. (Vergl. etwa BAG, 26.08.97, 1 ABR 12/97) Der Betriebsrat wird nicht
gewählt, um in den Angelegenheiten, in denen das BetrVG den Arbeitgeber der
Mitbestimmung unterworfen hat, diesem wieder die Befugnisse zurückzugeben.
Wer in dieser Weise als Gremium untätig bleiben will, sollte auf eine Kandidatur
verzichten.
Auch hier gilt also, dass der Betriebsrat nur dann seinen Verpflichtungen
nachkommt, wenn er ausreichende Rahmenbedingungen in einer
Betriebsvereinbarung schafft. Diese müssen den Beschäftigten die Möglichkeit
einräumen, ihre Rechte auch im Konfliktfall gegenüber dem Arbeitgeber zu wahren
und absichern, dass nicht am Betriebsrat vorbei die Arbeitsbedingungen zu lasten
der Beschäftigten umgestalten und diesen die Möglichkeit genommen wird, ihr
Privatleben noch mit den Anforderungen des Betriebes zu koordinieren.
Andernfalls sollte auf die Einführung der Vertrauensarbeitszeit vollständig
verzichtet werden.
Was bei der Einführung von Vertrauensarbeitszeit geregelt werden muss
Die Vertrauensarbeitszeit bedarf einer betrieblichen Regelung, damit die Rechte
der Beschäftigten ebenso wie die des Betriebsrates gesichert sind. Diese
Regelung wird allerdings in manchen Punkten vom klassischen Muster abweichen,
weil der Betriebsrat sich damit aus seiner gestaltenden Rolle bei der Festlegung
der Arbeitszeit im Einzelfall zurückzieht.
Da jedoch bei Einführung eines solchen Arbeitszeitsystems nicht absehbar ist, ob
hierdurch die Interessen der Beschäftigten auch tatsächlich hinreichend
berücksichtigt werden, sollte von Vornherein mit bedacht werden, dass auch ein
Ausstieg aus der Vertrauensarbeitszeit möglich sein muss. Hierzu ist es sinnvoll,
die Nachwirkung im Falle der Kündigung der Vereinbarung auszuschließen. Damit
die Wirkung dieses Ausschlusses nicht verfehlt wird, bedarf es gleichzeitig einer
Festlegung, wie das Arbeitszeitregime nach einer Kündigung ausgestaltet sein soll.
Andernfalls entsteht nach Ablauf der Kündigungsfrist einer solchen Vereinbarung
eine Regelungslücke.
Um jedoch diese Konsequenz einer vollständigen Beseitigung bei nur
unwesentlichen Störungen zu vermeiden, sollte zunächst einmal vereinbart
werden, dass die Vertrauensarbeitszeit ständig durch eine betriebliche
Projektgruppe, die sich auch der Unterstützung von Sachverständigen bedienen
kann, begleitet und bei Bedarf einvernehmlich nachgebessert wird.
Auf diese Weise kann dem Anliegen des Betriebsrates, seine
Mitbestimmungsrechte nicht vollständig aufzugeben, genügt werden. Hinsichtlich
der Rechtsstellung der Beschäftigten sollte die Vereinbarung auf eine gemeinsame
Analyse aufbauen, welche Erwartungen an die Vertrauensarbeitszeit geknüpft
werden und welche Probleme absehbar sind.
Nach allgemeinen Erfahrungen können die Probleme insbesondere im folgenden
bestehen:
1. Die Arbeitszeit verlängert sich, weil die Arbeitsmenge steigt.
2. Die Arbeitszeit wird aufgespalten, der Arbeitstag konturlos.
3. Den Beschäftigten wächst die Arbeit über den Kopf, weil das strukturierende
Moment der geschlossenen Arbeitsphase verloren geht.
4. Beschäftigte kontrollieren sich gegenseitig.
5. Beschäftigte sind sich ihrer Leistung weniger gewiss und gleichen diese
Unsicherheit durch Verlängerung ihrer Arbeitszeit aus.
6. Der Protest gegen Überlastung ist kaum möglich, weil u. U. auch
selbstverschuldete zu langsame Arbeitsweise die Ursache sein kann.
Beschäftigte, die dies offen ansprechen, setzen sich der Gefahr des
„Karriereknicks“ aus.
7. In der täglichen Gestaltung der individuellen Arbeitszeit werden gesetzliche
wie auch tarifliche Arbeitszeitvorschriften mißachtet.
8. Vorgesetzte schieben Arbeit ab, weil sie im Rahmen bestehender Hierarchien
delegieren können, während die übrigen Beschäftigten einen realen Zuwachs
an Arbeit erfahren.
Positive Erwartungen an die Vertrauensarbeitszeit bestehen insbesondere
hinsichtlich folgender Aspekte:
1. Die Selbstbestimmung bei der Koordination von Arbeitszeit und Freizeit
wächst.
2. Beschäftigte können auch einmal längere Phasen der Arbeitsbefreiung in
Anspruch nehmen.
3. Arbeitszufriedenheit und Motivation steigen.
Damit die Erwartungen an die Vertrauensarbeitszeit sich erfüllen können, ist
wichtig, zu definieren, welche Rechte die Beschäftigten im Umgang mit ihrer Zeit
haben, insbesondere wie sie sich auch gegen einen Zugriff durch ihre
Vorgesetzten hierauf erwehren können. Zeitsouveränität bedeutet in diesem Fall,
dass ihnen die Kompetenz zugestanden wird, selber zu beurteilen und zu
entscheiden, wieviel Arbeit zu welcher Zeit erforderlich ist, um Projekte
abzuarbeiten. Weisungsbefugnisse der Vorgesetzten im Einzelfall müssen auf
Ausnahmefälle beschränkt werden.
Wenn sich im Rahmen der Vertrauensarbeitszeit ein Zeitguthaben angesammelt
hat, muss es wiederum den Beschäftigten überlassen bleiben, dieses nach ihren
Bedürfnissen einzusetzen. Bei definierbaren Arbeitsprojekten ist es fast
zwangsläufig, den ArbeitnehmerInnen das Recht einzuräumen, nach deren
Abschluss ein Zeitguthaben abzubauen, bevor das nächste Projekt in Angriff
genommen wird.
Sinnvoll sind auch Begrenzungen des Zeitguthabens. Sobald dieses etwa den
Umfang einer Arbeitswoche annimmt, sollte die Regelung vorsehen, dass sofort
eine verbindliche Festlegung erfolgt, wann der Ausgleich durch Freistellung von
der Arbeit erfolgt. Dabei ist den Wünschen der Beschäftigten der Vorrang
gegenüber den betrieblichen Bedürfnissen einzuräumen.
Wenn Laptop, EMail und Handy zu den Arbeitsmitteln zählen, sollten Zeitkorridore
definiert werden, innerhalb derer keine Verpflichtung zur Annahme entsprechender
Nachrichten besteht. Dabei wird es in der Regel sinnvoll sein, den Beschäftigten
selber die Festlegung dieser Zeiten zu überlassen.
Während sich die positiven Erwartungen im wesentlichen unter dem Aspekt der
Zeitsouveränität zusammen fassen lassen, deren Verwirklichung dann in der Regel
auch zur höheren Arbeitsmotivation führen wird, steht bei den Risiken das
Überlastungsmoment im Vordergrund. Dieses kann mit einem umfangreichen
Maßnahmenkatalog angegangen werden.
Zunächst einmal sollten klare Leitlinien geschaffen werden, in welcher Weise
individuelle Zeiterfassung erfolgen kann. Hierfür kommen sowohl die Eingabe in
entsprechende Masken im Computer in Frage, als auch das Führen von
Stundenzetteln etc. Wichtiger als die Form ist die Verbindlichkeit. Vertrauen in
dieser Frage bedeutet, dass die Richtigkeit der Aufzeichnungen nur dann in Frage
gestellt wird, wenn der Arbeitgeber beweisen kann, dass hier Schindluder
getrieben wurde.
Die Gestaltung der betrieblichen Organisation und der Abläufe müssen so
beschaffen, dass eine Reduzierung des eigenen Arbeitsumfangs durch
Verlagerung auf andere ausgeschlossen ist. Hier sind insbesondere Hierarchien
abzubauen und sinnvolle Gruppenstrukturen zu schaffen.
Die Möglichkeit für die Beschäftigten, sich untereinander zu vergleichen, sind durch
regelmäßige Besprechungen zu gewährleisten. Mindestens einmal monatlich sollte
das Thema „individuelle Arbeitsorganisation“ und „Zeitmanagement“ auf der
Agenda der Teambesprechungen stehen. Für deren Durchführung können
semiprofessionelle betriebliche Arbeitszeitbeauftragte eingerichtet werden, die
nicht als Interessenwahrer des Arbeitgebers tätig sind. Diese sollen einen
herrschaftsfreien Dialog über Schwierigkeiten mit der Zeitorganisation ermöglichen.
Aufgabe solcher Arbeitszeitbeauftragter kann es auch sein, für Einzelprobleme
Anlaufstelle zu sein. Beschäftigte, denen die Arbeitszeit aus dem Ruder läuft,
müssen sich an sie wenden können, um Überlastung zu reklamieren, ohne sich
selber dadurch bloßzustellen. Die Beauftragten wiederum müssen in der Lage
sein, solche Überlastung auf Ihre Ursache hin zu überprüfen und ggf. kompetent
zu beraten oder beim Arbeitgeber auf Abhilfe zu drängen. Hierzu muss ihnen der
Zugang zu den jeweiligen Teams und Vorgesetzten offen stehen.
Grundvoraussetzung, um individuell mit dem Thema „Arbeitszeit“ umgehen zu
können, ist eine grundlegende Einführung in tarifliche wie auch gesetzliche
Vorgaben und in die Techniken des Zeitmanagements. Daher ist entsprechend
Freiraum für mehrstündige Schulungen zu diesen Themen bei Einführung der
Vertrauensarbeitszeit bzw. bei Eintritt von Beschäftigten in das Unternehmen zu
schaffen. Bei dieser einmaligen Schulung wird es in der Regel nicht bleiben
können. Mindestens vierteljährlich sollte hier, aufbauend auf die Ergebnisse der
Teambesprechungen eine Fortsetzungsschulung stattfinden.
Da dem Betriebsrat das einzig effektive Zugriffsmittel auf die Arbeitsbelastung der
Beschäftigten, das Mitbestimmungsrecht des § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG bei
Einrichtung der Vertrauensarbeitszeit verloren geht, ist es sinnvoll, in der
Vereinbarung einen Ersatz hierfür vorzusehen. Dieses neu zu schaffende
Mitbestimmungsrecht muss sich auf die Bemessung der Arbeitsmenge beziehen.
In welcher Weise Betriebsräte hier tätig werden, lässt sich nicht verallgemeinernd
darstellen, weil die jeweiligen betrieblichen Abläufe maßgebend für die
entsprechende Regelung sind. Nicht ausreichend ist es aber sicherlich, dem
Betriebsrat lediglich ein Informationsrecht bezüglich dieser Arbeitsbemessung
einzuräumen.
Für das Problem, dass Beschäftigte Vertrauensarbeitszeit auch mißbräuchlich
nutzen können, indem sie „Zeit hamstern“, gibt es wohl keine Lösung. Allerdings
wäre eine generelle Regelung hierzu auch das genaue Gegenteil dessen, was mit
Vertrauensarbeitszeit bezweckt ist: nämlich Ausdruck vorweg genommenen
Mißtrauens. Hier kann lediglich die Maxime gelten, dass, wenn im Einzelfall solche
Phänomene auftreten, Betriebsrat und Arbeitgeber sich über
Lösungsmöglichkeiten verständigen müssen.
Betriebsvereinbarungen in der klassischen Form werden kaum ausreichen, um das
Thema „Vertrauensarbeitszeit“ betrieblich zu bewältigen. Zwar müssen die
grundlegenden und verbindlichen Regularien weiterhin in dieser Form niedergelegt
werden. Bei der Vertrauensarbeitszeit kommt es jedoch in sehr viel stärkerem
Maße darauf an, dass alle, also vom Arbeitgeber über die betrieblichen
Vorgesetzen bis hin zu denjenigen, die mit einer solchen Form ihrer
Arbeitszeitgestaltung umgehen müssen Verständnis für das dahinter stehende
Anliegen entwickeln. Hierzu ist das Juristendeutsch der Betriebsvereinbarung
kaum geeignet. Daher sollte mehr Wert auf eine betriebliche Gebrauchsanweisung
gelegt werden, die erläutert, wie das System funktionieren sollte und mit welchen
Rechten und Pflichten die Beschäftigten konfrontiert sind.
Allerdings wird dies alles wenig nützen, wenn es nicht auch zu einer Änderung im
Umgang mit den Themen „Zeit“ und „Arbeit“ selber kommt. Hier sind sowohl die
generellen Fragen der Arbeitsorganisation angesprochen, die in ihrer
herkömmlichen, von Hierarchien und Anweisungsstrukturen ausgehenden Form
einer Umsetzung der Vertrauensarbeitszeit im Wege stehen, als auch der
individuelle Umgang der ArbeitnehmerInnen mit diesen Fragen. Das in
Deutschland vorherrschende Leitbild des ewig gottgefällig rackernden
Erfolgsmenschen, für den jedes Atem holen schon verwerflicher Müßiggang ist,
muss bei einer solchen nur aufgabenbezogenen Arbeitsorganisation in die
Katastrophe führen. Seine Verbreitung zeigt sich etwa in Umfragen zum Umgang
mit der eigenen Arbeitszeit, wenn dort von Arbeitnehmern in gehobenen Positionen
mit einem erheblichen Ausmaß an Mehrarbeit geantwortet wird, man sehe sich
selber als „zeitsouverän“ an, könne also seine Arbeitszeit weitgehend frei
bestimmen. (Die Umfrage ist enthalten in Hamm, Flexible Arbeitszeiten in der
Praxis, S. 41)
Solche Leitbilder werden selbst in unserer aufgeklärten Zeit weiterhin intensiv
gepflegt, auch wenn sie noch so absurd sind. Die Wochenzeitung „Die Woche“
etwa hat in ihrer Ausgabe vom 26.11.99 den Vorstandsvorsitzenden der
Mannesmann AG, Klaus Esser porträtiert. Entworfen wurde das Bild des rastlosen
Machers im Kampf für eigene und gegen fremde Übernahmen. Ganze 12 Stunden
Schlaf in acht Tagen hat ihm der Journalist in seinem Artikel zugestanden, was,
wenn die Ideologie ausgeblendet wird, nach allgemein menschlichen Maßstäben
direkt in die Verblödung wegen absoluter Erschöpfung führt. Nicht so jedoch in
diesem Bild religiöser Berufsaskese: Hier gilt die Aufopferung mehr als das Produkt
der Arbeit als Wert, als Stifterin von Identität. Je mehr Einsatz, desto höher das
Selbstwertgefühl. Eine Haltung, die auch vielen Mitgliedern von Betriebsräten nicht
ganz fremd ist und die so – mindestens so stark wie derartige Artikel – auch
Maßstäbe für den betrieblichen Alltag setzt.
Es ist ein schwieriges Thema, das hier angegangen werden muss und dabei keiner
Betriebsvereinbarung zugänglich ist. Wer es nicht anfasst, läuft aber Gefahr, eine
Chance zu verpassen, die in diesem neuen System der Arbeitszeitgestaltung
stecken kann. Wie es gehen könnte, haben IBM-Betriebsräte gezeigt mit den von
ihnen angestoßenen „Tagen der Besinnung". Sie sind eine Möglichkeit, dieses
neue Thema anzufassen. Weitere Beispiele von anderen Betrieben und
Betriebsräte werden und müssen folgen.
Der folgende Text enthält ein paar zusammenfassende Kernthesen und sollte quer
zum sonstigen Layout auf den ersten beiden Seiten grafisch abgehoben
auftauchen
„Leistung und Gegenleistung im Arbeitsverhältnis“
Auch nach Einführung der Vertrauensarbeitszeit bleibt es bei der Eingliederung in
eine fremd bestimmte Organisation mit allen damit verbundenen Nachteilen für die
Beschäftigten, jedoch ohne den Vorteil des Arbeitsverhältnisses, die Zeit als
eingrenzenden Maßstab der Leistungserbringung nutzen zu können. Welche
Bedeutung dieser im Arbeitsleben hat, zeigt sich in der Existenz des
Arbeitszeitgesetzes bzw. dessen Vorläufer, der Arbeitszeitordnung als einem der
ältesten Schutzgesetze wie auch der sich durch die Geschichte der
Industriegesellschaft ziehenden Auseinandersetzungen zwischen Kapital und
Arbeit um die Frage der Dauer der Arbeitszeit.
Der Abschied von derartigen lang gepflegten Traditionen muss nicht unbedingten
etwas Schlechtes sein. Jedoch sollte deren Kerngedanke, der Schutz der
strukturell unterlegenen ArbeitnehmerInnen im Arbeitsverhältnis vor Überlastung
sich auch in einem neuen Zeitregime wiederfinden. Die bloße Abkoppelung von
der Zeit als Wert bildendem Faktor im Arbeitsverhältnis ist nicht in der Lage, dies
zu gewährleisten. Daher müssen neuen Formen des Zugriffs auf zu erwartende
Überlastung an deren Stelle treten. Hierzu gehört auf der rechtlichen Seite vor
allem eine Absicherung der Selbstbestimmung der Beschäftigten, was die Dauer
ihrer Arbeitsleistung anbelangt. Es muss wirklich ihnen überlassen bleiben, wann
sie arbeiten und vor allem wann sie nicht arbeiten wollen. Jede Form des
Arbeitsabrufs hat hier zu unterbleiben. Diese Festlegung ist auch institutionell, also
durch eine betriebliche Vereinbarung zu sichern.
Außerdem muss über ein Instrumentarium nachgedacht werden, wie die
Beschäftigten selber und der Betriebsrat an das Thema „Überlastung“
herankommen, wenn die Arbeitszeit nicht mehr der Hebel ist. Hier geht es konkret
darum, einen Einfluss auf die Arbeitsbemessung oder –zuteilung zu konstruieren.
Die Betriebsvereinbarung ist auch hierzu ein geeignetes Mittel, weil
entgegenstehende tarifliche Regelungen – mit Ausnahme des Bereichs der
Deutschen Post AG – nicht bestehen. Betriebsvereinbarungen verstoßen also nicht
gegen § 77 Abs. 3 BetrVG.
In welcher Form die Absicherung konkret erfolgt, muss sich nach den betrieblichen
Bedingungen richten. Hier lassen sich kaum allgemeine Aussagen zu treffen.
quick console overview over mysql
Selecting a database:
mysql> USE database;
Listing databases:
mysql> SHOW DATABASES;
Listing tables in a db:
mysql> SHOW TABLES;
Describing the format of a table:
mysql> DESCRIBE table;
Creating a database:
mysql> CREATE DATABASE db_name;
Creating a table:
mysql> CREATE TABLE table_name (field1_name TYPE(SIZE), field2_name TYPE(SIZE));
Ex: mysql> CREATE TABLE pet (name VARCHAR(20), sex CHAR(1), birth DATE);
Load tab-delimited data into a table:
mysql> LOAD DATA LOCAL INFILE "infile.txt" INTO TABLE table_name;
(Use \n for NULL)
Inserting one row at a time:
mysql> INSERT INTO table_name VALUES ('MyName', 'MyOwner', '2002-08-31');
(Use NULL for NULL)
Retrieving information (general):
mysql> SELECT from_columns FROM table WHERE conditions;
All values: SELECT * FROM table;
Some values: SELECT * FROM table WHERE rec_name = "value";
Multiple critera: SELECT * FROM TABLE WHERE rec1 = "value1" AND rec2 = "value2";
Reloading a new data set into existing table:
mysql> SET AUTOCOMMIT=1; # used for quick recreation of table
mysql> DELETE FROM pet;
mysql> LOAD DATA LOCAL INFILE "infile.txt" INTO TABLE table;
Fixing just one record:
mysql> UPDATE table SET value = "new_value" WHERE record_name = "value";
Selecting specific columns:
mysql> SELECT column_name FROM table;
Retrieving unique output records:
mysql> SELECT DISTINCT column_name FROM table;
Sorting:
mysql> SELECT col1, col2 FROM table ORDER BY col2;
Backwards: SELECT col1, col2 FROM table ORDER BY col2 DESC;
Date calculations:
mysql> SELECT CURRENT_DATE, (YEAR(CURRENT_DATE)-YEAR(date_col)) AS time_diff [FROM table];
MONTH(some_date) extracts the month value and DAYOFMONTH() extracts day.
Pattern Matching:
mysql> SELECT * FROM table WHERE rec LIKE "blah%";
(% is wildcard - arbitrary # of chars)
Find 5-char values: SELECT * FROM table WHERE rec like "_____";
(_ is any single character)
Extended Regular Expression Matching:
mysql> SELECT * FROM table WHERE rec RLIKE "^b$";
(. for char, [...] for char class, * for 0 or more instances
^ for beginning, {n} for repeat n times, and $ for end)
(RLIKE or REGEXP)
To force case-sensitivity, use "REGEXP BINARY"
Counting Rows:
mysql> SELECT COUNT(*) FROM table;
Grouping with Counting:
mysql> SELECT owner, COUNT(*) FROM table GROUP BY owner;
(GROUP BY groups together all records for each 'owner')
Selecting from multiple tables:
(Example)
mysql> SELECT pet.name, comment FROM pet, event WHERE pet.name = event.name;
(You can join a table to itself to compare by using 'AS')
Currently selected database:
mysql> SELECT DATABASE();
Maximum value:
mysql> SELECT MAX(col_name) AS label FROM table;
Auto-incrementing rows:
mysql> CREATE TABLE table (number INT NOT NULL AUTO_INCREMENT, name CHAR(10) NOT NULL);
mysql> INSERT INTO table (name) VALUES ("tom"),("dick"),("harry");
Adding a column to an already-created table:
mysql> ALTER TABLE tbl ADD COLUMN [column_create syntax] AFTER col_name;
Removing a column:
mysql> ALTER TABLE tbl DROP COLUMN col;
(Full ALTER TABLE syntax available at mysql.com.)
Batch mode (feeding in a script):
# mysql -u user -p < batch_file
(Use -t for nice table layout and -vvv for command echoing.)
Alternatively: mysql> source batch_file;
mysql> USE database;
Listing databases:
mysql> SHOW DATABASES;
Listing tables in a db:
mysql> SHOW TABLES;
Describing the format of a table:
mysql> DESCRIBE table;
Creating a database:
mysql> CREATE DATABASE db_name;
Creating a table:
mysql> CREATE TABLE table_name (field1_name TYPE(SIZE), field2_name TYPE(SIZE));
Ex: mysql> CREATE TABLE pet (name VARCHAR(20), sex CHAR(1), birth DATE);
Load tab-delimited data into a table:
mysql> LOAD DATA LOCAL INFILE "infile.txt" INTO TABLE table_name;
(Use \n for NULL)
Inserting one row at a time:
mysql> INSERT INTO table_name VALUES ('MyName', 'MyOwner', '2002-08-31');
(Use NULL for NULL)
Retrieving information (general):
mysql> SELECT from_columns FROM table WHERE conditions;
All values: SELECT * FROM table;
Some values: SELECT * FROM table WHERE rec_name = "value";
Multiple critera: SELECT * FROM TABLE WHERE rec1 = "value1" AND rec2 = "value2";
Reloading a new data set into existing table:
mysql> SET AUTOCOMMIT=1; # used for quick recreation of table
mysql> DELETE FROM pet;
mysql> LOAD DATA LOCAL INFILE "infile.txt" INTO TABLE table;
Fixing just one record:
mysql> UPDATE table SET value = "new_value" WHERE record_name = "value";
Selecting specific columns:
mysql> SELECT column_name FROM table;
Retrieving unique output records:
mysql> SELECT DISTINCT column_name FROM table;
Sorting:
mysql> SELECT col1, col2 FROM table ORDER BY col2;
Backwards: SELECT col1, col2 FROM table ORDER BY col2 DESC;
Date calculations:
mysql> SELECT CURRENT_DATE, (YEAR(CURRENT_DATE)-YEAR(date_col)) AS time_diff [FROM table];
MONTH(some_date) extracts the month value and DAYOFMONTH() extracts day.
Pattern Matching:
mysql> SELECT * FROM table WHERE rec LIKE "blah%";
(% is wildcard - arbitrary # of chars)
Find 5-char values: SELECT * FROM table WHERE rec like "_____";
(_ is any single character)
Extended Regular Expression Matching:
mysql> SELECT * FROM table WHERE rec RLIKE "^b$";
(. for char, [...] for char class, * for 0 or more instances
^ for beginning, {n} for repeat n times, and $ for end)
(RLIKE or REGEXP)
To force case-sensitivity, use "REGEXP BINARY"
Counting Rows:
mysql> SELECT COUNT(*) FROM table;
Grouping with Counting:
mysql> SELECT owner, COUNT(*) FROM table GROUP BY owner;
(GROUP BY groups together all records for each 'owner')
Selecting from multiple tables:
(Example)
mysql> SELECT pet.name, comment FROM pet, event WHERE pet.name = event.name;
(You can join a table to itself to compare by using 'AS')
Currently selected database:
mysql> SELECT DATABASE();
Maximum value:
mysql> SELECT MAX(col_name) AS label FROM table;
Auto-incrementing rows:
mysql> CREATE TABLE table (number INT NOT NULL AUTO_INCREMENT, name CHAR(10) NOT NULL);
mysql> INSERT INTO table (name) VALUES ("tom"),("dick"),("harry");
Adding a column to an already-created table:
mysql> ALTER TABLE tbl ADD COLUMN [column_create syntax] AFTER col_name;
Removing a column:
mysql> ALTER TABLE tbl DROP COLUMN col;
(Full ALTER TABLE syntax available at mysql.com.)
Batch mode (feeding in a script):
# mysql -u user -p < batch_file
(Use -t for nice table layout and -vvv for command echoing.)
Alternatively: mysql> source batch_file;
Dienstag, Mai 16, 2006
nachdenkseiten.de
http://www.nachdenkseiten.de
Warum NachDenkSeiten.de... und was sie bieten?
NachDenkSeiten - die kritische Homepage.
NachDenkSeiten sollen eine gebündelte Informationsquelle für jene Bürgerinnen und Bürger werden, die am Mainstream der öffentlichen Meinungsmacher zweifeln und gegen die gängigen Parolen Einspruch anmelden.
NachDenkSeiten sollen eine Anlaufstelle werden für alle, die sich über gesellschaftliche, ökonomische und politische Probleme unserer Zeit noch eigene Gedanken machen.
NachDenkSeiten wollen ein Angebot sein für jene, die in den meinungsprägenden Medien kein ausreichend kritisches Meinungspotential mehr erkennen.
NachDenkSeiten wollen hinter die interessengebundenen Kampagnen der öffentlichen Meinungsbeeinflussung leuchten und systematisch betriebene Manipulationen aufdecken.
NachDenkSeiten wollen Denkfehler und kollektive Vorurteile aufdecken. Wir wollen beispielsweise anregen, darüber nach zu denken, ob es wirklich nötig und sinnvoll ist, wichtige Elemente unseres sozialen Modells preiszugeben, um Arbeitsplätze zu schaffen.
NachDenkSeiten wollen die Qualität der öffentlichen Meinungsbildung und damit auch die Qualität der politischen Entscheidungen fördern.
NachDenkSeiten sollen die Lebens-, Abhängigkeits- und Einkommensverhältnisse der überwiegenden Zahl der Menschen wieder mehr ins öffentliche Bewusstsein rücken und damit den Prinzipien der sozialen Gerechtigkeit und der Solidarität wieder mehr Geltung verschaffen.
NachDenkSeiten wollen für die Einsicht werben, dass für die Mehrheit der Arbeitnehmer gemeinsames Handeln mit Hilfe ihrer Betriebsvertretungen und Gewerkschaften nach wie vor - und angesichts der Verteilung der wirtschaftlichen Macht dringend - notwendig ist.
NachDenkSeiten hinterfragen die modisch gewordene, pauschale Feindseligkeit gegenüber allen staatlichen und öffentlichen Einrichtungen und den dort arbeitenden Menschen. Wir sind für eine Optimierung der Arbeitsteilung zwischen öffentlich und privat, und nach konkreter Abwägung z.B. für Öffentlichen Nahverkehr, für öffentliche Wasserversorgung, für öffentliche Schulen und Universitäten. Wir sind für Effizienz – im öffentlichen wie im privaten Bereich. Viele öffentliche Einrichtungen und Unternehmen brauchen private Konkurrenz nicht zu scheuen.
NachDenkSeiten wollen zeigen, dass Kriege in der Regel zur Lösung von Konflikten nicht geeignet sind und dass der schnelle Griff zur militärischen Intervention zur gefährlichen Eskalation von Gewalt und Gegengewalt führt.
NachDenkSeiten werden für das friedliche Zusammenleben der Völker und den fairen Ausgleich zwischen armen und reichen Ländern werben.
Im Internet finden Sie gute kritische Homepages. Aber Sie finden keine gebündelte kritische Begleitung der politischen Meinungs- und Willensbildung.
Wir wollen diesen Service leisten, nicht jeden Tag, nicht zu jeder fragwürdigen Meldung, aber zu den großen Linien. Wir wollen Sie auf die miserable Qualität der politischen Meinungsbildung aufmerksam machen, auf die Tricks der Irreführung und den gezielten, strategisch geplanten Missbrauch Ihrer guten Absichten. Wir wollen nicht Recht haben, aber wir wollen auf diesen Seiten zum eigenen Nachdenken anregen und Mut zu abweichenden Meinungen machen.
Wir sind überzeugt davon, dass eine breitere und kritischere öffentliche Debatte auch zu besseren politischen Entscheidungen führen kann. Deshalb machen Sie mit beim Versuch, wieder etwas mehr Vernunft in die öffentliche Debatte zu bringen!
Was Sie auf dieser Website abrufen können:
Kritisches Tagebuch
Rückgrat und Inhalt der Website ist das Kritische Tagebuch. Wir begleiten die größeren Linien der öffentlichen Meinungsbildung, fragen, setzen Fakten dagegen, machen auf Zusammenhänge und Widersprüche aufmerksam.
Strategien der Meinungsmache
Hinter den gängigen Parolen der öffentlichen Debatte stecken häufig nur Denkfaulheit und die Neigung, sich dem Strom der Meinungen anzupassen. Häufig aber wird Meinungsmache bewusst und von langer Hand geplant. Wir versuchen hinter solche Vorgänge zu leuchten; wir beschreiben, wie solche Strategien geplant und umgesetzt werden und welche Institutionen und Personen daran mitwirken:
Manipulation des Monats
Wir beschreiben und dokumentieren regelmäßig Manipulationsvorgänge - von Blairs Geheimdienstberichten bis zur heimischen Dramatisierung des sogenannten demographischen Problems.
Denkfehler Wirtschaftsdebatte
Die wirtschafts- und gesellschaftspolitische Debatte leidet unter Denkfehlern und Vorurteilen. Wir analysieren sie und versuchen, dem volkswirtschaftlich Nicht-Versierten zu helfen, die Denkfehler und Vorurteile zu durchschauen. Mangel an Denkfehlern und Vorurteilen gibt es nicht. Dennoch wird es seine Zeit dauern, um diese Seite zu füllen. Nachdenken braucht Zeit.
Veröffentlichungen der Herausgeber
Hier finden Sie einschlägige Essays, Artikel, Interviews, etc. - chronologisch geordnet.
Andere interessante Beiträge
Wir weisen auf wichtige Publikationen von Wissenschaftlern und Publizisten hin, die dem Mainstream widersprechen, und stellen die Texte oder Links zur Verfügung. Chronologisch geordnet nach Einstellung.
Sachfragen
Hier finden Sie systematische Abhandlungen zu Brennpunkten der öffentlichen Debatte. Haben Sie etwas Geduld. Die Seite ist im Aufbau und verlangt sorgfältige Arbeit und Recherchen
Tipps
Hinweise auf einschlägige interessante Bücher, Filme, Veranstaltungen, Leute.
http://www.nachdenkseiten.de
Warum NachDenkSeiten.de... und was sie bieten?
NachDenkSeiten - die kritische Homepage.
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NachDenkSeiten sollen eine Anlaufstelle werden für alle, die sich über gesellschaftliche, ökonomische und politische Probleme unserer Zeit noch eigene Gedanken machen.
NachDenkSeiten wollen ein Angebot sein für jene, die in den meinungsprägenden Medien kein ausreichend kritisches Meinungspotential mehr erkennen.
NachDenkSeiten wollen hinter die interessengebundenen Kampagnen der öffentlichen Meinungsbeeinflussung leuchten und systematisch betriebene Manipulationen aufdecken.
NachDenkSeiten wollen Denkfehler und kollektive Vorurteile aufdecken. Wir wollen beispielsweise anregen, darüber nach zu denken, ob es wirklich nötig und sinnvoll ist, wichtige Elemente unseres sozialen Modells preiszugeben, um Arbeitsplätze zu schaffen.
NachDenkSeiten wollen die Qualität der öffentlichen Meinungsbildung und damit auch die Qualität der politischen Entscheidungen fördern.
NachDenkSeiten sollen die Lebens-, Abhängigkeits- und Einkommensverhältnisse der überwiegenden Zahl der Menschen wieder mehr ins öffentliche Bewusstsein rücken und damit den Prinzipien der sozialen Gerechtigkeit und der Solidarität wieder mehr Geltung verschaffen.
NachDenkSeiten wollen für die Einsicht werben, dass für die Mehrheit der Arbeitnehmer gemeinsames Handeln mit Hilfe ihrer Betriebsvertretungen und Gewerkschaften nach wie vor - und angesichts der Verteilung der wirtschaftlichen Macht dringend - notwendig ist.
NachDenkSeiten hinterfragen die modisch gewordene, pauschale Feindseligkeit gegenüber allen staatlichen und öffentlichen Einrichtungen und den dort arbeitenden Menschen. Wir sind für eine Optimierung der Arbeitsteilung zwischen öffentlich und privat, und nach konkreter Abwägung z.B. für Öffentlichen Nahverkehr, für öffentliche Wasserversorgung, für öffentliche Schulen und Universitäten. Wir sind für Effizienz – im öffentlichen wie im privaten Bereich. Viele öffentliche Einrichtungen und Unternehmen brauchen private Konkurrenz nicht zu scheuen.
NachDenkSeiten wollen zeigen, dass Kriege in der Regel zur Lösung von Konflikten nicht geeignet sind und dass der schnelle Griff zur militärischen Intervention zur gefährlichen Eskalation von Gewalt und Gegengewalt führt.
NachDenkSeiten werden für das friedliche Zusammenleben der Völker und den fairen Ausgleich zwischen armen und reichen Ländern werben.
Im Internet finden Sie gute kritische Homepages. Aber Sie finden keine gebündelte kritische Begleitung der politischen Meinungs- und Willensbildung.
Wir wollen diesen Service leisten, nicht jeden Tag, nicht zu jeder fragwürdigen Meldung, aber zu den großen Linien. Wir wollen Sie auf die miserable Qualität der politischen Meinungsbildung aufmerksam machen, auf die Tricks der Irreführung und den gezielten, strategisch geplanten Missbrauch Ihrer guten Absichten. Wir wollen nicht Recht haben, aber wir wollen auf diesen Seiten zum eigenen Nachdenken anregen und Mut zu abweichenden Meinungen machen.
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Kritisches Tagebuch
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Strategien der Meinungsmache
Hinter den gängigen Parolen der öffentlichen Debatte stecken häufig nur Denkfaulheit und die Neigung, sich dem Strom der Meinungen anzupassen. Häufig aber wird Meinungsmache bewusst und von langer Hand geplant. Wir versuchen hinter solche Vorgänge zu leuchten; wir beschreiben, wie solche Strategien geplant und umgesetzt werden und welche Institutionen und Personen daran mitwirken:
Manipulation des Monats
Wir beschreiben und dokumentieren regelmäßig Manipulationsvorgänge - von Blairs Geheimdienstberichten bis zur heimischen Dramatisierung des sogenannten demographischen Problems.
Denkfehler Wirtschaftsdebatte
Die wirtschafts- und gesellschaftspolitische Debatte leidet unter Denkfehlern und Vorurteilen. Wir analysieren sie und versuchen, dem volkswirtschaftlich Nicht-Versierten zu helfen, die Denkfehler und Vorurteile zu durchschauen. Mangel an Denkfehlern und Vorurteilen gibt es nicht. Dennoch wird es seine Zeit dauern, um diese Seite zu füllen. Nachdenken braucht Zeit.
Veröffentlichungen der Herausgeber
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Sachfragen
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Tipps
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Betriebsratsarbeit bringt Unternehmen wirtschaftliche Vorteile
Die Arbeit von Betriebsrätinnen und Betriebsräten wirkt sich positiv auf den wirtschaftlichen Erfolg von Unternehmen aus. Zu diesem Schluss kommt PD Dr. Uwe Jirjahn vom Institut für empirische Wirtschaftsforschung der Universität Hannover, der im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung den aktuellen Stand der Mitbestimmungsforschung analysiert hat. Danach zeigen Untersuchungen unterschiedlicher Forscher, dass Betriebe mit Betriebsrat häufig produktiver, flexibler und innovativer sind als Betriebe ohne Mitarbeitervertretung...
mehr hier
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Führung, Motivation, Betriebsrat... und so
Ignoranz und abwertendes Verhalten gegenüber unternehmenskritischen Äußerungen ist kein Zeichen für erfolgreiches Konfliktmanagement. An dieser Stelle will ich mal eine kleine Motivationshilfe für unseren Arbeitgeber geben, damit auch der letzte der Elite versteht.
http://ghpexpress.blogspot.com/2006/01/die-geister-die-ich-rief.html
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comprehensive blog engine: b2evolution
b2evolution is probably the most comprehensive blog engine you can find!
It includes almost any feature you could expect from a blog tool, and more ! Check out the features, not to mention third party plug-ins!
Plus, it's free (instant download), it's open-source (GPL), it runs virtually anywhere (PHP/mySQL) and it's available in many languages!
http://www.b2evolution.net/
b2evolution runs on http://www.blog.de
It includes almost any feature you could expect from a blog tool, and more ! Check out the features, not to mention third party plug-ins!
Plus, it's free (instant download), it's open-source (GPL), it runs virtually anywhere (PHP/mySQL) and it's available in many languages!
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The best Ruby IDE (listible.com)
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Boxes and Arrows: Interaction design, infomation architecture, usability
Boxes and Arrows is firmly devoted to the practice, innovation, and discussion of graphic design, interaction design and information architecture, large and small. Since 2001, it’s been a peer-written journal promoting contributors who want to provoke thinking, push limits, and teach a few things along the way.
If you’re interested in improving the way information architecture is done, if you find yourself sparking provocative conversation on interaction design topics in your spare time, and if you go out of your way to help everyone in your office think differently about everything from the design process to software, Boxes and Arrows is the way to go.
http://www.boxesandarrows.com
If you’re interested in improving the way information architecture is done, if you find yourself sparking provocative conversation on interaction design topics in your spare time, and if you go out of your way to help everyone in your office think differently about everything from the design process to software, Boxes and Arrows is the way to go.
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Montag, Mai 15, 2006
Sonntag, Mai 14, 2006
listible.com: PHP frameworks
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listible.com: The best usability websites
Grest resource on web usability
http://www.listible.com/list/the-best-usability-web-sites
What it is missing is http://www.useit.com
http://www.listible.com/list/the-best-usability-web-sites
What it is missing is http://www.useit.com
listible.com: Web 2.0 site lists/directories
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The Myth, Reality & Future of Web 2.0
The discussion flared up when Josh Koppleman, a well known angel investor, wrote that many of the Web 2.0 companies that were cropping up were targeting a niche audience. He found that many were me-too or forgettable permutations of some of the more established players such as Flickr, You Tube or Digg.
http://gigaom.com/2006/05/13/the-myth-reality-future-of-web-20/
http://gigaom.com/2006/05/13/the-myth-reality-future-of-web-20/
Open-Source pyxy-gallery PHP+Ajax Photo Gallery
Pyxy-gallery is a PHP script to make an image gallery. There are many other scripts to do this, but one is different. Maybe even better.
AJAX shininess
Intelligent JavaScript lets you browse your pictures without leaving the page - saving time and bandwidth, and reducing server load. AJAX skeptics can be reassured: Pyxy uses fragment identifiers to let you bookmark and link to individual pages within the gallery.
Speaking of saving bandwidth...
Unlike some of the simplest gallery scripts, Pyxy uses the HTTP headers that browsers send to determine whether or not to re-send image thumbnails. It supports keep-alive connections to drastically reduce loading times.
lightbox.js support
If you have lightbox.js available, you can make the gallery even prettier.
Easy installation
Just drop it in and go! If your web host supports it, pyxy-gallery will automatically install the protype.js JavaScript library for you. Note: Presently lightbox.js installation cannot be performed manually. See the documentation for more information.
http://fennecfoxen.org/pyxy/gallery
AJAX shininess
Intelligent JavaScript lets you browse your pictures without leaving the page - saving time and bandwidth, and reducing server load. AJAX skeptics can be reassured: Pyxy uses fragment identifiers to let you bookmark and link to individual pages within the gallery.
Speaking of saving bandwidth...
Unlike some of the simplest gallery scripts, Pyxy uses the HTTP headers that browsers send to determine whether or not to re-send image thumbnails. It supports keep-alive connections to drastically reduce loading times.
lightbox.js support
If you have lightbox.js available, you can make the gallery even prettier.
Easy installation
Just drop it in and go! If your web host supports it, pyxy-gallery will automatically install the protype.js JavaScript library for you. Note: Presently lightbox.js installation cannot be performed manually. See the documentation for more information.
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Samstag, Mai 13, 2006
Cool CSS Tutorial
Cascading Style Sheets (CSS) is a fantastic tool to add layout to your websites. It can save you a lot of time and it enables you to design websites in a completely new way. CSS is a must for anyone working with web design.
This tutorial will get you started with CSS in just a few hours. It is easy to understand and will teach you all the sophisticated techniques.
Learning CSS is fun. As you go along through the tutorial, remember to take enough time to properly experiment with what you learn in each lesson.
Using CSS requires basic experience with HTML. If you are not familiar with HTML, please start with our HTML tutorial before moving on to CSS.
Cool CSS Tutorial
This tutorial will get you started with CSS in just a few hours. It is easy to understand and will teach you all the sophisticated techniques.
Learning CSS is fun. As you go along through the tutorial, remember to take enough time to properly experiment with what you learn in each lesson.
Using CSS requires basic experience with HTML. If you are not familiar with HTML, please start with our HTML tutorial before moving on to CSS.
Cool CSS Tutorial
CamiTools
The CamiTools are a Preference Pane for Camino 1.0. They provide you a wide range of options to adjust Camino to your demands:
- a toolbar search engine editor for Camino
- an image and script blocker for Camino
- Flashblock for Camino
- configure many aspects of Camino
- it lets you switch the appearance style (Aqua, Unified or Metal) and hide the status bar
- open your existing Camino profile or create a new one
- define your own styles for the pages you're visiting
- sync your bookmarks with a ftp server
- a toolbar search engine editor for Camino
- an image and script blocker for Camino
- Flashblock for Camino
- configure many aspects of Camino
- it lets you switch the appearance style (Aqua, Unified or Metal) and hide the status bar
- open your existing Camino profile or create a new one
- define your own styles for the pages you're visiting
- sync your bookmarks with a ftp server
Honest Tips for those Switching to Macs
There are already scores of religious fanboy zealots who are going to tell you - in great detail - how great the Mac is, and why you should switch. I'm not going to. But beware. Just because the Mac is an excellent computer, that doesn't mean it's panacea. Here are some things you're going to want to pay attention to as you switch.
Ed Thomson: Here Be Monsters
Ed Thomson: Here Be Monsters
Freitag, Mai 12, 2006
Noch ein paar Nachteile von Struts
* Die Programmierenden müssen selbst darauf achten, dass ihre Actions sicher bezüglich Nebenläufigkeit sind. Dies ist deshalb riskant, weil eine Action gleichzeitig durch mehrere parallele Threads des Web-Servers aufgerufen werden kann.
* Actions sind nur als abstrakte Klassen definiert, nicht als Schnittstellen. Dies ist von Nachteil, weil beim Programmieren Implementierungsdetails beachtet werden müssen, was unübersichtlich und unflexibel ist. (Siehe hierzu auch das Entwurfsmuster Kommando.)
* ActionForms bilden häufig große Teile der fachlichen Klassenstruktur nach. Dies erhöht zum einen den Aufwand beim Erstellen der Anwendung und zum anderen die Wartungskosten.
* Actions sind keine POJOs, d.h. sie sind verschmutzt mit technischen Details, mit der Signatur der Struts Actions-Klasse.
* Struts ist ein reines Web-Framework. Es kann nicht genutzt werden um z.B. Java Swing Applikationen zu erstellen.
* Struts sieht sich immer mehr der Konkurrenz von leichtgewichtigen Frameworks wie Spring oder web4j ausgesetzt.
* Struts nutzt JSPs und hat somit die Nachteile dessen Nutzung. Manche Entwickler bevorzugen die Nutzung eines Frameworks wie 'Tapestry' welches zur Darstellung nicht JSP nutzt, sondern eine Template Engine. Weitere Alternative sind 'Sping' oder 'web4j'
* Actions sind nur als abstrakte Klassen definiert, nicht als Schnittstellen. Dies ist von Nachteil, weil beim Programmieren Implementierungsdetails beachtet werden müssen, was unübersichtlich und unflexibel ist. (Siehe hierzu auch das Entwurfsmuster Kommando.)
* ActionForms bilden häufig große Teile der fachlichen Klassenstruktur nach. Dies erhöht zum einen den Aufwand beim Erstellen der Anwendung und zum anderen die Wartungskosten.
* Actions sind keine POJOs, d.h. sie sind verschmutzt mit technischen Details, mit der Signatur der Struts Actions-Klasse.
* Struts ist ein reines Web-Framework. Es kann nicht genutzt werden um z.B. Java Swing Applikationen zu erstellen.
* Struts sieht sich immer mehr der Konkurrenz von leichtgewichtigen Frameworks wie Spring oder web4j ausgesetzt.
* Struts nutzt JSPs und hat somit die Nachteile dessen Nutzung. Manche Entwickler bevorzugen die Nutzung eines Frameworks wie 'Tapestry' welches zur Darstellung nicht JSP nutzt, sondern eine Template Engine. Weitere Alternative sind 'Sping' oder 'web4j'
JSP or PHP?
JSP and everything based upon that (Struts, Tiles etc.) meanst that you have to stick with it.
PHP works with Java
It is important to note JSP is just one language with which Java objects can be accessed. PHP also can also integrate with Java, which means that it can be used as the scripting language for activating Java logic, just as much as JSP can. Unlike JSP, however, PHP also integrates with other component models, such as Microsoft's COM, and adding support for new object models is extremely easy. This means PHP's extensibility is infinite. JSP, on the other hand, is completely dependent on Java.
IBM programmer Sam Ruby uses PHP in combination with Java. Using the native Java support in PHP, Java objects can be created and used transparently, as if they were regular PHP objects
PHP works with Java
It is important to note JSP is just one language with which Java objects can be accessed. PHP also can also integrate with Java, which means that it can be used as the scripting language for activating Java logic, just as much as JSP can. Unlike JSP, however, PHP also integrates with other component models, such as Microsoft's COM, and adding support for new object models is extremely easy. This means PHP's extensibility is infinite. JSP, on the other hand, is completely dependent on Java.
IBM programmer Sam Ruby uses PHP in combination with Java. Using the native Java support in PHP, Java objects can be created and used transparently, as if they were regular PHP objects
Struts seems mediocre
The Struts front end framework was one of the first java web application tools to be published, and it enjoys wide popularity.
(Calling Struts an "application framework" is inaccurate. Struts assists the developer in building only the front end of an application. It does nothing for the model layer or the database layer.)
It can be argued with some force that Struts is a mediocre tool. Here are some reasons why.
(Calling Struts an "application framework" is inaccurate. Struts assists the developer in building only the front end of an application. It does nothing for the model layer or the database layer.)
It can be argued with some force that Struts is a mediocre tool. Here are some reasons why.
Montag, Mai 08, 2006
PHP web development framework: PHOCOA
PHOCOA (pronounced faux-ko) is a web application framework for PHP. It is an object-oriented, event-driven, componentized, MVC (model-view-controller) framework inspired by Apple's Cocoa and WebObjects technologies.
PHOCOA's primary intent is to make developing web applications in PHP easier, faster, and higher-quality. The framework handles most of the "dirty work" of web application development by providing infrastructure for all of the common tasks. Most of your time writing PHOCOA apps will be spent designing your GUI and writing application-specific logic rather than dealing with form data, database calls, etc.
phocoa.com
PHOCOA's primary intent is to make developing web applications in PHP easier, faster, and higher-quality. The framework handles most of the "dirty work" of web application development by providing infrastructure for all of the common tasks. Most of your time writing PHOCOA apps will be spent designing your GUI and writing application-specific logic rather than dealing with form data, database calls, etc.
phocoa.com
HTML editor: fckeditor.net
This HTML text editor brings to the web many of the powerful functionalities of desktop editors like MS Word. It's lightweight and doesn't require any kind of installation on the client computer.
Because it is Open Source, you may use it however you want.
fckeditor.net
Because it is Open Source, you may use it however you want.
fckeditor.net
PHP web development framework: the ZOOP framework
The Zoop Object Oriented Php Framework (The Zoop PHP Framework for short). A framework written in and for php.
The Zoop PHP Framework is stable, scalable and portable. It has been in production use for the last 5 years and has been used in many production environments. The Zoop PHP Framework is designed to be fast, efficient and clean. It is easily extendable and you choose to include only the functionality you use.
With Zoop an inexperienced coder can make secure web applications quickly. A more experienced coder will really appreciate how flexible The Zoop PHP Framework is. Both experienced and inexperienced coders alike will appreciate the automations that are at his/her disposal to handle mundane tasks.
The Zoop PHP Framework encourages separation of display, logic and data layers(MVC).
The Zoop PHP Framework is made up of many components and integrates many different projects including smarty (http://smarty.php.net) and the prototype AJAX framework. It also makes use of PEAR modules (http://pear.php.net). The efficient core components handle many of the functions you would have to code yourselves. Zoop's integrated error handling can be configured to log errors for production environments, and is highly informative and readable which makes bugs easy to find and squash.
Zoop has been designed to make the developers life easier by providing tools to make efficient use of his/her time. On of our more unique and notable features is our implementation of GuiControls, a revolutionary idea in PHP that provides many form widgets with validation completely integrated, as well as a framework to develop your own guiControls extremely easily.
The Zoop Framework
The Zoop PHP Framework is stable, scalable and portable. It has been in production use for the last 5 years and has been used in many production environments. The Zoop PHP Framework is designed to be fast, efficient and clean. It is easily extendable and you choose to include only the functionality you use.
With Zoop an inexperienced coder can make secure web applications quickly. A more experienced coder will really appreciate how flexible The Zoop PHP Framework is. Both experienced and inexperienced coders alike will appreciate the automations that are at his/her disposal to handle mundane tasks.
The Zoop PHP Framework encourages separation of display, logic and data layers(MVC).
The Zoop PHP Framework is made up of many components and integrates many different projects including smarty (http://smarty.php.net) and the prototype AJAX framework. It also makes use of PEAR modules (http://pear.php.net). The efficient core components handle many of the functions you would have to code yourselves. Zoop's integrated error handling can be configured to log errors for production environments, and is highly informative and readable which makes bugs easy to find and squash.
Zoop has been designed to make the developers life easier by providing tools to make efficient use of his/her time. On of our more unique and notable features is our implementation of GuiControls, a revolutionary idea in PHP that provides many form widgets with validation completely integrated, as well as a framework to develop your own guiControls extremely easily.
The Zoop Framework
The Horde Project
The Horde Project is about creating high quality Open Source applications, based on PHP and the Horde Framework.
The guiding principles of the Horde Project are to create solid standards-based applications using intelligent object oriented design that, wherever possible, are designed to run on a wide range of platforms and backends.
There is great emphasis on making Horde as friendly to non-English speakers as possible. The Horde Framework currently supports many localization features such as unicode and right-to-left text and generous users have contributed many translations for the framework and applications.
Currently Horde Project boasts many applications, some already enterprise-ready and deployed in demanding environments, and some exciting new ones still in development.
the Horde project
The guiding principles of the Horde Project are to create solid standards-based applications using intelligent object oriented design that, wherever possible, are designed to run on a wide range of platforms and backends.
There is great emphasis on making Horde as friendly to non-English speakers as possible. The Horde Framework currently supports many localization features such as unicode and right-to-left text and generous users have contributed many translations for the framework and applications.
Currently Horde Project boasts many applications, some already enterprise-ready and deployed in demanding environments, and some exciting new ones still in development.
the Horde project
PHP Webframework: CakePHP : the rapid development php framework
Cake is a rapid development framework for PHP which uses commonly known design patterns like ActiveRecord, Association Data Mapping, Front Controller and MVC. Our primary goal is to provide a structured framework that enables PHP users at all levels to rapidly develop robust web applications, without any loss to flexibility.
cakephp.org
Also read the article on zzine.org
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Mittwoch, Mai 03, 2006
Top 20 AJAX Tutorials
Mastering Ajax (Brett McLaughlin) http://www-128.ibm.com/developerworks/web/...ajaxintro1.html
Part 2: http://www-128.ibm.com/developerworks/java...tro2/index.html
Part 3: http://www-128.ibm.com/developerworks/xml/.../wa-ajaxintro3/
Part 4: http://www-128.ibm.com/developerworks/web/.../wa-ajaxintro4/
How to Develop Web Applications with Ajax (Jonathan Fenocchi) http://www.webreference.com/programming/ja...pt/jf/column12/
Part 2: http://www.webreference.com/programming/ja...pt/jf/column13/
Part 3: http://www.webreference.com/programming/ja...pt/jf/column14/
Ajax Workshop http://www.ajaxlessons.com/2006/02/11/ajax...th-prototypejs/
Part 2: http://www.ajaxlessons.com/2006/02/18/ajax...tabbed-content/
Part 3: http://www.ajaxlessons.com/2006/02/19/ajax...-scriptaculous/
Part 4: http://www.ajaxlessons.com/2006/03/07/ajax...on-prototypejs/
Ajax with ASP.NET (Bill Pierce) http://www.codeproject.com/Ajax/AJAXWasHere-Part1.asp
Part 2: http://www.codeproject.com/Ajax/AJAXWasHere-Part2.asp
Part 3: http://www.codeproject.com/aspnet/AJAXWasHere-Part3.asp
Ajax: A New Approach to Web Applications (Jesse James Garrett) http://www.adaptivepath.com/publications/e...ives/000385.php
The AJAX Revolution http://www.telerik.com/Default.aspx?PageId=2692
Ajax: Getting Started http://developer.mozilla.org/en/docs/AJAX:Getting_Started
Ajax and JavaScript online books http://2020ok.com/3617.htm
Ajax Design Patterns http://www.ajaxpatterns.org/
Asynchronous JavaScript Technology and XML (AJAX) with J2EE (Greg Murray) http://java.sun.com/developer/technicalArt...AJAX/index.html
AJAX: Asynchronous Java + XML? (Coach K. Wei) http://www.developer.com/design/article.php/3526681
Ajax for Java Developers (Philip McCarthy ) http://www-128.ibm.com/developerworks/libr...=dgr-lnxw01Ajax
Using JavaServer Faces Technology (JSF) with AJAX (Greg Murray, et al) https://bpcatalog.dev.java.net/ajax/jsf-ajax/
AJAX in Action - AJAX and Java Technology http://developers.sun.com/channel/01_06/index.jsp
Fundations of Ajax (Ryan Asleson) http://www.intertech-inc.com/Resource/user...ons_of_Ajax.pdf
Ajax using XMLHttpRequest and Struts (Frank Zammetti) http://www.omnytex.com/articles/xhrstruts/
Using the XML HTTP Request Object (Jim Ley) http://jibbering.com/2002/4/httprequest.html
Dynamical HTML and XML: The XMLHttpRequest Object http://developer.apple.com/internet/webcon...xmlhttpreq.html
Free Trade Magazine Subscriptions & Technical Document Downloads http://i.nl03.net/ltr0/?_m=01.009i.nv.mfm.nv
Ajax Tutorial: Ajax What Is It Good For? http://dhtmlnirvana.com/ajax/ajax_tutorial/
A Simpler Ajax Path (Matthew Eernisse) http://www.onlamp.com/pub/a/onlamp/2005/05...ttprequest.html
Very Dynamic Web Interfaces via Ajax (Drew McLellan) http://www.xml.com/lpt/a/2005/02/09/xml-http-request.html
AJAX Site Design using Prototype http://snyke.net/blog/2006/03/25/site-desi...sing-prototype/
AdvancedAJAX 1.1 http://advajax.anakin.us/index-en.htm
Part 2: http://www-128.ibm.com/developerworks/java...tro2/index.html
Part 3: http://www-128.ibm.com/developerworks/xml/.../wa-ajaxintro3/
Part 4: http://www-128.ibm.com/developerworks/web/.../wa-ajaxintro4/
How to Develop Web Applications with Ajax (Jonathan Fenocchi) http://www.webreference.com/programming/ja...pt/jf/column12/
Part 2: http://www.webreference.com/programming/ja...pt/jf/column13/
Part 3: http://www.webreference.com/programming/ja...pt/jf/column14/
Ajax Workshop http://www.ajaxlessons.com/2006/02/11/ajax...th-prototypejs/
Part 2: http://www.ajaxlessons.com/2006/02/18/ajax...tabbed-content/
Part 3: http://www.ajaxlessons.com/2006/02/19/ajax...-scriptaculous/
Part 4: http://www.ajaxlessons.com/2006/03/07/ajax...on-prototypejs/
Ajax with ASP.NET (Bill Pierce) http://www.codeproject.com/Ajax/AJAXWasHere-Part1.asp
Part 2: http://www.codeproject.com/Ajax/AJAXWasHere-Part2.asp
Part 3: http://www.codeproject.com/aspnet/AJAXWasHere-Part3.asp
Ajax: A New Approach to Web Applications (Jesse James Garrett) http://www.adaptivepath.com/publications/e...ives/000385.php
The AJAX Revolution http://www.telerik.com/Default.aspx?PageId=2692
Ajax: Getting Started http://developer.mozilla.org/en/docs/AJAX:Getting_Started
Ajax and JavaScript online books http://2020ok.com/3617.htm
Ajax Design Patterns http://www.ajaxpatterns.org/
Asynchronous JavaScript Technology and XML (AJAX) with J2EE (Greg Murray) http://java.sun.com/developer/technicalArt...AJAX/index.html
AJAX: Asynchronous Java + XML? (Coach K. Wei) http://www.developer.com/design/article.php/3526681
Ajax for Java Developers (Philip McCarthy ) http://www-128.ibm.com/developerworks/libr...=dgr-lnxw01Ajax
Using JavaServer Faces Technology (JSF) with AJAX (Greg Murray, et al) https://bpcatalog.dev.java.net/ajax/jsf-ajax/
AJAX in Action - AJAX and Java Technology http://developers.sun.com/channel/01_06/index.jsp
Fundations of Ajax (Ryan Asleson) http://www.intertech-inc.com/Resource/user...ons_of_Ajax.pdf
Ajax using XMLHttpRequest and Struts (Frank Zammetti) http://www.omnytex.com/articles/xhrstruts/
Using the XML HTTP Request Object (Jim Ley) http://jibbering.com/2002/4/httprequest.html
Dynamical HTML and XML: The XMLHttpRequest Object http://developer.apple.com/internet/webcon...xmlhttpreq.html
Free Trade Magazine Subscriptions & Technical Document Downloads http://i.nl03.net/ltr0/?_m=01.009i.nv.mfm.nv
Ajax Tutorial: Ajax What Is It Good For? http://dhtmlnirvana.com/ajax/ajax_tutorial/
A Simpler Ajax Path (Matthew Eernisse) http://www.onlamp.com/pub/a/onlamp/2005/05...ttprequest.html
Very Dynamic Web Interfaces via Ajax (Drew McLellan) http://www.xml.com/lpt/a/2005/02/09/xml-http-request.html
AJAX Site Design using Prototype http://snyke.net/blog/2006/03/25/site-desi...sing-prototype/
AdvancedAJAX 1.1 http://advajax.anakin.us/index-en.htm
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